Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Sollte die Stromsteuer - trotz knapper Kassen - in Deutschland möglichst sofort für alle Verbraucher gesenkt werden?
    • Bist du lieber brutal ehrlich oder verpackst du die Wahrheit lieber in kleine Notlügen?
    • Labubu: Niedlich oder doch Hässlich?
    • Wie hoch ist der Temperaturunterschied von Schatten zu Sonne?
    • Welchen Traum habt ihr sehr oft geträumt?
    • Welche Titel gehören auf die Liste der 50 bedeutensten Computerspiele?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Polizei (mit BKA-Kriminaldirektor Andy Neumann) 🚓
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Hiphop-Newcomer
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Juancarlosgomez

23.08.2013
Übersicht
0
Hilf. Antw.
0
Antworten
10
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
1
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

Recherchef

Zehnte Frage gestellt.
Juancarlosgomez
09.12.2013, 20:54

Kann man durch Klage beim Verwaltungsgericht bei seinem Bauamt eine Zwangsnahme erlagen.

Wir fühlen uns durch das Bauamt benachteiligung und das Bauamt entescheidet immer gegen uns. Bei jeder Kleinigkeit wird gegen uns entschieden. Deshalb will ich jetzt bei meinen Nachbarn wegen eines Schwarzbaus eine Zwangsmaßnahme beim Verwaltungsgericht durch zu setzen. Hat jemand damit Erfahrung?

Rechtsanwalt, bauen, Recht, Rechte
4 Antworten
Juancarlosgomez
09.10.2013, 20:51

Schwarzbau Terrassenüberdachung meiner Nachbarn

Habe vor über einem Jahr die schwarzgebaute Terrassenüberdachung meines Nachbarns an der Grenze bei Bauamt angezeigt, da diese eine erhebliche Belastung und Beeinträchtigung für uns darstellt. Zum 30.09. war ein Rückbau der Terrassenüberdachung vereinbart. Passiert ist nichts. Das Bauamt rührt sich nicht. Was kann ich unternehmen? Zivilrechtlich ist nichts mehr möglich. Kann ich Klage beim Verwaltungsgericht oder Beschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde einreichen?

Rechtsanwalt, bauen, Bau, Recht, Rechte
4 Antworten
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel