Noch mal zur eigentlichen Frage:
Wo steht es. Bitte mit Paragraphen. Finde da nämlich auch nichts in der BauO zu NRW.
Ihr habt alle geschrieben was ich bereits weiß... ich weiß das die Türen nicht verschlossen werden dürfen. Ich habe auch mehrfach darauf hingewiesen. Allerdings hat sich daran nichts geändert.
Ich lasse die Tür immer offen. Denn auch ein Aushang bringt mich nicht dazu entgegen geltender Vorschriften die Tür abzuschließen.
Zu einer geschriebenen Frage: Nein. Die Tür lässt sich von keiner Seite öffnen wenn abgeschlossen. Also kein Panikschloss vorhanden. Und ja, man kann sie abschließen.
@Jespa666: Danke für den Link. Das hatte ich auch gefunden. Nur nicht den passenden Gesetzestext.
Hoffe mir kann da einer was explizites sagen... Paragraphen, Artikel etc.
Am besten bei dejure.org oder ähnlichen Seiten.