Einen Nachweis habe ich nicht beigefügt.

Aber davon mal abgesehen, habe ich rein rechtlich gesehen denn Recht? Denn ich habe vor Erstellung bzw. Erhalt des Schreibens die Förderung beglichen.

Wenn ich einen Nachweis hinschicke, reicht das dann aus oder soll ich dem Schreiben auch nochmal widersprechen oder was soll ich noch hinzufügen?

...zur Antwort