Antwort
Ein Vertrag kann auch ohne Unterschrift konkludent zustande kommen, dies könnte hier der Fall sein. Wie genau hast du die Reifen "bestellt"? Allein die Tatsache, dass du sie nicht mehr willst, reicht evtl. für einen wirksamen Rücktritt vom Vertrag nicht aus. Frag in deiner Werkstatt nochmal nach, wie und ob deine "Bestellung" festgehalten wurde.