So hier noch selbst ein Beitrag zu meiner eigenen Frage :-D

Auf der Videoplattform Youtube gibt es einen Kanal der scheinbar die 1.BL und die 2.BL mit Fussballzusammenfassung des aktuellen Spieltages füttert.

Die Videos werden am Montag nach dem aktuellen Spieltag hochgeladen.

www.youtube.com/bundesligabeib­ild

Bereitgestellt von BILD und das kostenlos !?!? Mal sehen wie lange noch :-D

viel Spass beim gucken

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Hey Hey

streng genommen sind iPhone und iPod zwei ganz unterschiedliche Sachen.

Beim iPhone hast du ja die Möglichkeit unzählige Apps etc. zu installieren und zu nutzen. Logisch das hier der iPod eher nicht mithalten kann und ist eher zum Musik geniessen ausgelegt.

Ausserdem gibts ja für jeden den passenden iPod. Einen großen (iPodClassic) für Musik Fans die ihre Musik Bibi mitschleppen wollen (80-160GB) oder eher der Jogger Typ mit dem kleinen super leichten iPod Shuffle !!!!

Hier ist sicher einer für dich dabei.....

http://www.apple.com/de/ipod/compare-ipod-models/

Ach ja und wenn du eine Art Mischung aus iPod und iPhone haben willst hol Dir einen iPod Touch. Da geht zumindest ein bisserl SMS Texten und Telefonieren (aber nur mit Apple Freunden)

Also am besten iPod ---> nur Musik iPhone ---> Telefonieren

Viel Spass

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Hey Hey

in Deutschland sagt das Jugendschutzgesetz im §11 folgendes:

§ 11 Filmveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorge- berechtigten Person begleitet sind. (3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden 1. Kindern unter sechs Jahren, 2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist, 3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist, 4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.

Würde für Dich heißen: NEIN

Da World War Z eine FSK 16 Freigabe hat, kein Lehrfilm oder Infofilm ist, und das ganze noch in der Öffentlichkeit (Kino) von dir besucht werden möchte geht es auch mit Zustimmung und oder Begleitung deiner Eltern rechtlich gesehen in DEUTSCHLAND nicht.

Wie es in Österreich aussieht weiss ich nicht !!!!!!!

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