Im Jahr 2022 ist die Großmutter eines jungen Mannes, den ich betreue, gestorben. Er ist in einer Pflegefamilie aufgewachsenen und hatte keinen Kontakt zur Familie. Vom Tod der Großmutter hat er erst jetzt erfahren, nachdem Gläubiger ihn als Erbe angeschrieben haben mit der Aufforderung Schulden der Großmutter zu zahlen. Wie kann man nun rechtlich dagegen vorgehen. Gilt die Ausschlagungsfrist also erst ab jetzt? Schließlich hat er erst jetzt Kenntnis vom Tod erhalten.

Viele Grüße

Jollanda