Hallo zusammen, ich habe über einen Versicherungsvertreter einer großen Versichersichrungsgesellschaft ein Angebot für eine BU-Versicherung aufstellen lassen. Das Angebot wurde Mitte letzten Monats direkt in die Agentur des Versicherungsvertreters geschickt. Da mir die Beiträge insgesamt zu hoch waren, habe ich dieses Angebot nicht unterschrieben, sondern habe ihn gebeten ein angepasstes Angebot anzufordern. Seit dem habe ich auf eine Bemachrichtigung seinerseits gewartet, dass das neue Angebot da ist. Weil der Versicherungsvertreter allerdings krank wurde, bekam ich aber keine Benachrichtigung. Heute nun bekam ich aber Post von der Versicherung, das sie mir in der nächsten Woche (schön zum Monatsende), und dann immer zum ersten eines Monats (sprich zwei Beiträge in kurzer Zeit hintereinander), die Beiträge abbuchen werden. Nun zu meiner Frage:
Ist es ein Irrglaube, das Versicherungsverträge, z.B. einer BU-Versicherung, nur mit meiner Unterschrift wirksam werden. Ja, ich habe zwar den Willen bekundet, diese abschließen zu wollen, aber keine Unterschrift unter die Versicherung gesetzt.
Und rein Interessehalber: Ab wann laufen die 30 Tage Widerrufsrecht: Ab Erhalt der ersten Versicherung mit den hohen Beiträgen, oder ab Erhalt der zweiten mit den niedrigeren Beiträgen?
Ich hoffe ihr könnt mir Antworten auf meine Fragen geben.