Normal spricht nichts dagegen. Ich könnte auch eine Autowerkstatt ohne KFZ-Meister zu sein eröffnen. Dazu muss man lediglich ein Gewerbe anmelden. Allerdings macht eine KFZ-Werkstatt ohne einen KFZ-Meister wenig Sinn. Das liegt an den Gesetzen, die eine gewisse Bildung für den Beruf vorsieht. D.h. gewisse Berufe sind dahingehend geschützt, dass man eine gewisse Ausbildung vorweisen muss. z.B. war der Beruf des Heilpraktikers bis vor kurzem noch für jederman möglich. Heute muss man allerdings auch dafür Schulungen vorweisen. Allerdings dürfe diejenigen, die schon seit Jahren diesen "Titel" benutzen und auch als Heilpraktiker tätig sind, diesen auch weiterhin führen. Da der Beruf des Schneiders von der Handwerkskammer abgenommen wird, ist auch dieser Beruf geschützt. D.h. Sie dürfte sich nicht als Schneiderin betiteln. Ob Sie den Ausdruck der Änderungsschneiderei und Hobbyschneiderin für sich nutzen kann, mag ich juristisch nicht beurteilen. Sollte aber eigentlich möglich sein. Um wirklich sicher zu gehen könnte man den Weg eines Künstlers gehen und sich als Konfektionsgestalterin betiteln. Der Begriff Konfektionsschneiderin ist allerdings geschützt. Ich persönlich würde eine Änderungsschneiderei eröffnen und mich auch als Hobbyschneiderin betiteln. Sollte jemand etwas dagegen haben würde ich mich auf das Grundgesetz der freien Berufswahl stützen. Da es keine Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsnormen für Kleidung gibt, besteht auch keine Gefahr für die Kunden, wie es zum Beispiel in der KFZ-Werkstatt der Fall wäre. Wenn die Arbeit deiner Mutter den Kunden nicht gefällt, wird sie von selbst das Geschäft wieder aufgeben. Läuft das Geschäft allerdings gut und es gibt eine andere Änderungsschneiderei in der Gegend, die durch deine Mutter Kunden verlieren, muss man damit rechnen, dass die etwas suchen werden, um die Konkurenz (deine Mutter) loszuwerden. Da wird man dann bestimmt auf diesen Punkt zurückkommen.

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