Kann ich Schmerzensgeld einklagen?

Meine Mutter (72) ist an einem Sonntag mit starken Bauchkrämpfen in den Bereitschaftsdienst gefahren, dieser hat ihr krampflösende Medikamente verordnet, die sich 2 x genommen hat. Die Schmerzen wurden nicht besser. Daraufhin bin ich Sonntagabends mit ihr in die Notaufnahme gefahren, mit dem Ziel, sie dort zu lassen. Sie rief mich jedoch nach 3 Stunden an, dass sie wieder nach Hause kann (hat sich selbst entlassen). Sie hat eine starke Blasenentzündung, hat einen Tropf bekommen. Sie darf gehen, was mir auch von der Schwester bestätigt wurde. Sie blieb einen Tag (Montag) mit Antibiotika und weiteren starken Schmerzen zu Hause. In der Nacht zu Dienstag ist sie zusammengebrochen, lag ca. 2 Stunden bewußtlos mit einer Gehirnerschütterung, angebrochener Nase und großem Blutverlust im Flur (sie nimmt Blutverdünner...) Sie hat sich auf die Couch gequält. Mein Vater rief den Notarzt. Als die Rettungskräfte sie hochnehmen wollten, hat sie sehr viel Blut gespuckt (Kaffesatzerbrechen - wurde von den Rettungskräften so bezeichnet), es wurde ein Notarzt angefordert. Das Blut spucken kam angeblich von der Nase. Außerdem war ihr Nachthemd an der Hinteseite mit dunklem Blut oder Stuhl (Ich habe es schon weggeworfen, werde es aber wieder aus der Mülltonne fischen) Sie wurde auf die Wachstation und dann auf die HNO-Station verlegt. Jedoch waren die Bauchschmerzen nach wie vor sehr stark. 2 Tage wurden diese nicht behandelt, sie erhielt zwar Schmerztabletten, diese wirkten jedoch nicht. Dann endlich am Donnerstag, nach einem Gespräch mit uns wurde ein anderer Arzt hinzugezogen und hat dann einen Darmverschluss festgestellt, der sofort operiert wurde. Von bekannten Krankenschwestern habe ich jedoch erfahren, dass auf dem Röntgenbild, was am Sonntagabend in der Notaufnahme gemacht wurde, schon etwas von einem Darmverschluss zu erkennen war. Nun ist sie auf dem Weg der Besserung, aber der Zusammenbruch hätte nicht sein brauchen. Aber dazu gibt es die Akten, die das bestätigen können. Meine Frage: Ist es möglich, Schmerzensgeld einzuklagen und wenn ja, in welcher Höhe? Über Antworten wäre ich dankbar.

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Meine Mutter ist mit einer Blasenentzündung entlassen worden, man hat es ihr freigestellt zu gehen, ihr wurde gesagt, sie kann bleiben, aber es wird auch nur Antibiotika gegeben, dass kann sie auch zu Hause.

Vom eigentlichen Darmverschluss war nie die Rede.

Ein Arzt, der sich den Befund von Sonntag an dem Donnerstag angesehen hat, hat jedoch schon Anzeichen eines Darmverschlusses erkannt, der am Sonntagnacht nie zur Sprache kam. Diese hat gesagt, sie hätte dableiben müsse.

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