Hatte seid 2014 eine Haftpflichtversicherung bei denen. Nun hatte ich einen Schaden (Schlafzimmertür im Rahmen der Nothilfe durch Notarzt kaputt) wo eine Tür ausgetauscht werden musste. Schaden ca 300 Euro. Da kündigen die mir sofort den Vertrag. Also brav ist und NIE Schäden hat ist dort genau richtig. Wehe aber man hat mal ein schaden dann kündigen die einen sofort. Jedenfalls bei mir war es so.

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Also ich zahle monatlich 15 Euro in einem Sportverein. Nun fallen immer öfter Training aus. Nun sind es fast 6 Wochen wo nix gelaufen ist aber fröhlich die Mitgliedsbeiträge abgezogen wurden. Kann ich da irgendwas beantragen teilweise Geld zurück zu bekommen? In der Satzung des Vereins steht nix darüber.

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Also was heisst das denn für mich? Ich hätte ausziehen sollen? Oder direkt einen neuen Vertrag machen müssen? Wie verfahre ich nun weiter?

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Wir haben nun mittlerweile das Jahr 2013, Dragonball KAI gibt es momentan auch, und Dragonball Z REMASTERED

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wir sind hilfsbedürftige dadurch geworden haben knapp 500 euro Schulden bei der Krankenkasse gemacht. aber das jobcenter meinte trotzdem haben wir keine Ansprüche

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habe ich sonst keine andere Möglichkeit für den Zeitraum der Maßnahme diese freiwillige krankenversicherung vom Amt zahlen zu lassen?

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Hallo leute auch ich bin in einer Zeitarbeitsfirma im Arbeitsvertrag steht auch" Der Mitarbeiter hat anspruch auf Ersatz der Aufwendungen die er zum zwecke der Ausführung seiner Arbeitsleistng den umständen nach für erforderlich halten darf nach §670BGB" weiter im Text: Auf Verlangen des Mitarbeiters werden hierfür Vorschüsse gelistet. Für die Erstattung des Aufwendungsersatzes ist die für den jeweiligen Einsatz gesondert zu treffende Vereinbarung maßgebend.

jetzt kommts: Ich habe keinen Führerschein und werde morgends von einem Firmenwagen der Zeitarbeitsfirma mitgenommen und der Fahrer ist auch ein Zeitarbeitsmitarbeiter. Ich muss pro Fahrt an die Zeitarbeitsfirma 3 Euro zahlen.....

Kann ich diese 3 Euro pro Fahrt zurück verlangen? Gruß

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Einstellung der Hartz 4 Leistung aufgrund einer BEHAUPTUNG

Eine Frau ist mit einem Mann zusammen er ist Berufstätig und Sie ist Hartz 4 Empfängerin. Er hat seine Wohnung und Sie hat Ihre Wohnung. Die Arge hat ihr laut Bewilligungsschreiben bis 30.09.12 Hartz 4 Bewilligt. Sie besucht öfters Ihren Freund wohnt dort aber nicht. Die beiden haben vor zu heiraten, also kündigt sie ihre wohnung fristgerecht um zu ihrem zukünftigen Mann zu ziehen. Kündigung wurde am 01.05.12 getätigt also muss sie bis 01.08.12 ausziehen. Sie bereitet mit ihrtem Zukünftigen Ehemann den Auszug vor wohnt aber trotzdem noch bei sich, ihr Zukünftiger Ehemann wohnt bei ihr um die Ecke. Die Hochzeit soll am 20.08.12 statt finden. mitte Juni erhält sie einen Brief von der Arge, das dort Anonym angerufen wurde und Sie bei ihrem "Verlobten" wohnt. Ihre Leistungen werden sofort eingestellt. Sie macht einen Schriftlichen Widerruf, erklärt alles genau das sie erst ab 1.8.12 bei Ihrem Verlobten wohnt. Heute kam ein Brief vom Amt das der Widerspruch abgelehnt wurde. kleiner Auszug: "wegen der vorläufigen Zahlungseinstellung gem. §40Abs.2Nr.4 SGB in Verbindung mit §331 drittes buch SGB III, der widerspruch wird als unzulässig verworfen" weiterhin: "Das Schreiben vom 20.06.12 ist kein Widerspruch anfechtbarer Verwaltungsakt im Sinne des §31SGB X. §40 Abs. 2Nr4 SGB II i.V.m. §331 SGB II durchbricht den Grundsatz, dass nach Erlass eines Bewilligungsbescheides die bewilligte Leistung bei Fälligkeit ohne rücksicht auf die tatsächliche materielle Rechtslage solange ausgezahlt werden muss, wie die Bewilligung nicht zurückgenommen, widerrufen, aufgehobnen, durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt worden ist. Damit kann das Jobcenter die Leistung ohne Erteilung eines Verwaltungsaktes (Aufhebungsbescheides) "vorläufig" einstellen. Der Eingelegte Widerspruch ist daher unzulässig.

Nun zu meiner Frage (ich weiss es ist komplex) Hat die junge Frau nun tatsächlich aufgrund einer Irren Anonymen behauptung tatsächlich keinen Anspruch mehr auf Hartz 4 gehabt im Zeitraum Juni bis August? Ich Verstehe ja das Sie ab August nicht mehr berechtigt ist da sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Mann wohnt, aber kann das Amt denn damit durch kommen?

Danke für Zahlreiche Antworten..... Gruß

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geheiratet wurde am 20.07.12 SORRY

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