Antwort
Dann hätte ich noch eine weitere Frage:
Ich hoffe, ich kann mein Anliegen deutlich schildern.
Der festgesetzte GdB ist mir schriftlich mitgeteilt worden... so weit, so gut. Nun ist da noch das Merkzeichen RF dabei. Heißt das nun, dass ich außer der Reduzierung der Rundfunkgebühren weiter keine Vorteile geltend machen kann, oder gilt für den festgesetzten GdB allgemein eine Regelung und das RF ist nur eine Art Erweiterung?