**Hallo

Folgendes Problem!.die 2 Hunde meiner Schwiegermutter sollen Bis 28.12.2012 weck sonst werden sie von der Wohnungsbaugesellschafft mit Polizei abgeholt.Der Grund dafür ist das einer der Hunde das erste mal einen Menschen leicht gebissen hat,die Verletzung war so minimal das es kaum der rede wert ist.können die nicht einfach erstmal Maulkorbzwang verordnen lassen oder so,zumal der kleine Hund niemandem was getan hat und soll auch mit weck! ist das alles Rechtens???? Vielleicht hat jemand sogar ein Schriftstück aus dem Internet das uns helfen könnte. Vielen dank!**