Antwort
hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag ordentlich und fristgerecht und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum 31. März 2012.
'unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist' ist vermute ich trotzdem überflussig, wenn es 'fristgerecht' gibt