Hallo
ich habe am 11.10. meinen Stromvertag gekündigt, da ich im November umziehen muss.
Soweit so gut, FlexStrom hat mir die Kündigung auch bestätigt, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung wegen Umzugs gemäß Ziffer 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in den dort genannten Ausnahmefällen möglich ist.
Ich hab mir also die AGB`s zu diesem Punkt durchgelesen. Er besagt, dass gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 5 eine vorzeitige Beendigung Ihres Vertragsverhältnisses aufgrund des Umzugs nur gewährt wird, wenn eine Belieferung der neuen Abnahmestelle durch FlexStrom nicht möglich ist.
Daraufhin habe ich meinen hiesigen Netzanbieter kontaktiert und gefragt, ob das bei mir der Fall wäre. Der Herr fragte mich ob es im Haus meiner Eltern einen eigenen Zähler für mich gibt und ich sagte nein. Er meinte ich solle Flexstro eine Mail schreiben und dar legen, dass ich an meiner neuen Anschrift ohne eigenen Bezug bin, da es auch keinen Zähler für mich gibt.
Ich habe Flexstrom meinen Sachverhalt dar gelegt und heute eine Antwort erhalten.
FlexStrom schrieb in der Antwortmail, dass es bei mir nicht der Fall wäre und der Vertrag erst zum 30.11. 2012 beendet wird.
Nun möchte ich wissen ob das zulässig ist, denn ich müsste ja dann für eine Leistung ezahlen, die ich nicht erhalte?!
Vielen Dank für eventuelle Hilfe