2014.
Ganz klar nein, dir allein steht das recht am eigenen Namen zu. Auch wennnes den namen öfters gibt, bleibt dein Name immer dein Name. Ausnahme: Du bist ein Promi, also eine person des öffentlichen lebens. Die müssen bestimmte Einschnitte in ihr recht am eigenen namen hinnehmen.
Erstmal alleine lassen, der Kater braucht eine Weile, bis er mit der neuen Situation klar kommt. Aber nur, weil er es gewohnt war, zu zweit zu sein. jetzt einen neuen Kater zu holen halte ich nicht für gut. Die wahrscheinlichkeit, dass die sich nicht gleich vertragen, ist doch höher als die Wahrscheinlichkeit, dass er ohne einen Kollegen bald wieder rumtobt...
Da du nicht volljährig bist, aber schon das 7. Lebensjahr vollendet hast, bist du beschränkt geschäftsfähig und darfst rechtsgeschäfte nur mit der Einwilligung oder Genehmigung deiner Eltern tätigen. Bis dahin ist der Kauf schwebend unwirksam.
Zara auch, sind alle in der Bahnhofstraße