Ich moechte in meiner Wohnanlage (Reihenhaeuser mit einigen Wiesen im Gemeinschafseigentum) ein Trampoline auf einer der gemeinsamen Flaechen aufstellen. Abgesehen von anderen Einwaenden, wie sieht es mit der Haftungsfrage aus ? - deckt eine normale Haftpflichtversicherung die Dinge ab, die passieren koennen, wenn fremde (Kinder) sich eigenmaechtig aufs Tampoline begeben und dort verungluecken? Die Gemeinschaft hat naemlich nur diesen einen Einwand - die Haftungsfrage und wenn ich da eine solide Loesung habe, darf ich das Trampoline aufstellen.