Trampoline auf Gemeinschaftsflaeche?
Ich moechte in meiner Wohnanlage (Reihenhaeuser mit einigen Wiesen im Gemeinschafseigentum) ein Trampoline auf einer der gemeinsamen Flaechen aufstellen. Abgesehen von anderen Einwaenden, wie sieht es mit der Haftungsfrage aus ? - deckt eine normale Haftpflichtversicherung die Dinge ab, die passieren koennen, wenn fremde (Kinder) sich eigenmaechtig aufs Tampoline begeben und dort verungluecken? Die Gemeinschaft hat naemlich nur diesen einen Einwand - die Haftungsfrage und wenn ich da eine solide Loesung habe, darf ich das Trampoline aufstellen.
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