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JoeBerlin

15.09.2014
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rodri1973
15.09.2014, 22:15
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Unterrichtung bei der IHK?

Ich arbeite seit einigen Monaten bei einer Sicherheitsfirma. Falls ich weitermachen möchte, muss ich die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe §34a bei der IHK absolvieren. Mein Chef hat gesagt, er wird das Thema mit der Kostenbegleichung mit jedem einzlenen Mitarbeiter persönlich besprechen. Ich arbeite derzeit in tz (deswegen verdiene ich noch nicht so viel Geld) und möchte weitermachen und frage mich, ob die Firma die Kosten für die Unterrichtung übernimmt.

...zum Beitrag
Antwort
von JoeBerlin
15.09.2014, 22:24

Wenn der Arbeitgeber das von Dir verlangt, muss er auch die Kosten übernehmen. Leider ist das Heutzutage nicht mehr gang und gäbe und Mitarbeiter werden schnell ersetzt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass das JobCenter, bzw. die Arbeitsagentur solche Lehrgänge bezahlt zur "Abwendung drohender, oder möglicherweise schon bestehender Arbeitslosigkeit".

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