Hallo Crunch2K11,
Zunächst eine Frage: Gibt es bei dir einen Schulsozialarbeiter? Vielleicht wäre es clever diesen nun aufzusuchen und ihm,/ihr das zu erzählen was vorgefallen ist. Vor ca. 20 Jahren war ich auch mal in einer Schulkonferenz, daher kann ich Dir nicht sagen, was Dich da heute erwartet.
Rechtlich gesehen, müssen Deine Erziehungsberechtigten dazu beigeladen werden (sofern Du unter 18 bist). Sollte es "hart auf hart" kommen und Dir auf Grund dieser Auseinandersetzung ein "Verweis", "die Androhung der Entlassung" oder "Entlassung" anstehen, würde ich an Deiner Stelle darauf bestehen, dass Deine Mutter angehört wird!
Vielleicht sogar unabhängig davon...
Sollte die Schulkonferenz entscheiden, dass Deine Eltern nicht beigeladen werden, ist die Entscheidung meiner Rechtsauffassung nach immer anfechtbar.
Trotzdem solltest du bei der Konferenz genau erklären was los war und warum du so "ausgerastet" bist. Offenbar hat dein Gegenüber auch einen körperlichen Schaden erlitten... Vielleicht hilft auch ne gegenseitige Entschuldigung?
LG Jodi