Hallo Crunch2K11,

Zunächst eine Frage: Gibt es bei dir einen Schulsozialarbeiter? Vielleicht wäre es clever diesen nun aufzusuchen und ihm,/ihr das zu erzählen was vorgefallen ist. Vor ca. 20 Jahren war ich auch mal in einer Schulkonferenz, daher kann ich Dir nicht sagen, was Dich da heute erwartet.

Rechtlich gesehen, müssen Deine Erziehungsberechtigten dazu beigeladen werden (sofern Du unter 18 bist). Sollte es "hart auf hart" kommen und Dir auf Grund dieser Auseinandersetzung ein "Verweis", "die Androhung der Entlassung" oder "Entlassung" anstehen, würde ich an Deiner Stelle darauf bestehen, dass Deine Mutter angehört wird!

Vielleicht sogar unabhängig davon...

Sollte die Schulkonferenz entscheiden, dass Deine Eltern nicht beigeladen werden, ist die Entscheidung meiner Rechtsauffassung nach immer anfechtbar.

Trotzdem solltest du bei der Konferenz genau erklären was los war und warum du so "ausgerastet" bist. Offenbar hat dein Gegenüber auch einen körperlichen Schaden erlitten... Vielleicht hilft auch ne gegenseitige Entschuldigung?

LG Jodi

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Hallo LadyRed14,

Du brauchts die Bewertung oder das Zeugnis für ein Praktikum: für was? Zum Schluss schreibst Du, das du dort eine Ausbildung machen möchtest... !(?)

Vielleicht solltest Du erstmal für Dich klären was nun die entscheidende Frage ist!

Meinem Eindruck nach wartest Du auf die Zusage einer Ausbildungsstelle... In diesem Fall würde ich Dir vorschlagen eine Bewerbung an das Unternehmen zu senden und darauf verweisen, dass Du dort schon (in der Abteilung X) ein Praktikum gemacht hast. Im Folgenden ein paar Vorschläge was du schreiben könntest... wichtig ist, dass Du dem Unternehmen deutlich machst, warum gerade Du die Stelle haben sollst!

"...ich habe vom ... bis... in Ihrem Unternehmen ein Praktikum absolviert und war im Bereich... /oder der Abteilung ... beschäftigt. (Während dieses Praktikums wurde ich mit folgenden Aufgaben vertraut). Diese Tätigkeit und die damit verbunden Aufgaben haben mir so gut gefallen, dass ich eine Ausbildung zur... machen will (nicht möchte oder vorstellen kann). Über eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch würde ich mich sehr freuen.... oder selbstbewusster: freue ich mich sehr,...


Danach kommt die Kunst des Bewerbungsgesprächs.... ;-)

LG Jodi

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Hallo Banansaft,

Ein Forum kann sicherlich nicht dazu Beitragen ein "Burnout" angemessen zu begleiten, geschweige denn Dir durch Tipps eine schnelle Besserung zu verspechen... Die ersten entscheidenden Fragen sind doch: Wie ist dein Burnout entstanden? Hast du bereits therapeutische Hilfen erhalten? Was machts du jetzt den ganzen Tag?

LG Jodi

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Hallo inuhiro,

der MDK, kann ja nicht rückwirkend eine Verbesserung des Gesundheitszustandes feststellen... somit wirst du das Pflegegeld bis zum Untersuchungstag vermutlich erhalten... ansonsten musst Du in jedem Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Das der Pflegedienst sein Geld haben möchte, das steht natürlich auf einem anderen Zettel. Sie haben eine Leistung erbracht und wollen bezahlt werden. Interessant ist hier lediglich die Kündigungsfrist und welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden...

LG Jodi

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Du darfst erst arbeiten wenn du über einen Arzt (Deinen Hausarzt z.B.) wieder gesund geschrieben wurdest... Ansonsten haftest Du für alles was in Folge Deiner (bekannten) Erkrankung passiert selbst... Erkrankung der Kunden... Unfall etc. ...

LG Jodihio

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Wichtig ist natürlich, dass deine MEHRarbeit dokumentiert ist (also beweisbar)! "Überstunden" werden angeordnet! Darauf könnte Sie sich natürlich beziehen (sofern Sie nicht angeordnet waren) und versuchen Dir einen "Strick zu drehen" ... nach dem Motto: "dann haben Sie mehr gearbeitet als tariflich/vertragsgemäß vereinbart/bzw. es war klar das diese Arbeit in dieser Zeit zu schaffen ist" oder so...

Dieses lässt sich lt. deiner jetzigen Aussage nicht überprüfen---

An Deiner Stelle würde ich erstmal das Zeugnis durchsprechen und anschließend fragen was mit der Mehrarbeit ist... (sofern Du das steuern kannst)... Sollte alles schief laufen, musst du Dich nochmal melden.

LG Jodi

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Wenn Du/Ihr substituiert seid, dann müsst ihr Euch auch in einer laufenden Behandlung befinden.

Was spricht denn dagegen mit dem behandelnden Arzt/Krankenhaus eine langsame Reduktion des Substituts zu vereinbaren?

Nen Kasten Wasser bei zugenagelter Tür (á la Trainspotting)... das bringt sicherlich gar nix.... Aber das brauche ich Euch nicht zu sagen.

Grüße Jodi

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Also diese Berechnung der Arbeitszeit erscheint mir auch merkwürdig.

Normalerweise heißt es 40Std/Woche bei 5 Werktagen/Woche. Sollte auf einen Werktag (Mo -Fr) ein Feiertag fallen, dann hast Du selbstverständlich frei (bzw. einen Stundenausgleich an einem anderen Wochentag).

Nun weiss ich ja nicht, wo Du in welchem Angestelltenverhältnis beschäftigt bist... (!?)

Gibt es einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertrung in Deinem Unternehmen? Bist Du in einer Gewerkschaft?

Wenn ja, dann frag doch mal jemanden von dort!

Grüße Jodi

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Hm, da hast du in der Tat ein riesen Problem. Es gibt ja die sogenannte Mitwirkungspflicht!

Vermutlich hättest Du deiner ARGE zuvor Deine Beweggründe mitteilen können, warum Du diese Arbeit nicht angenommen hast. Du schreibst dass Du Dich abgemeldet hast. Hast Du dafür einen Beleg? Ich kann nur empfehlen alles via FAX (inkl. Protokoll/über Copyshops oder so) oder persönlich mit Stempel einer Eingangsbestätigung abzugeben.

In Deiner jetzigen Situation geht es auch um die Verhinderung von Wohnungslosigkeit usw.

ich empfehle Dir 1. dich an die ARGE zu wenden und denen mitzuteilen, dass Du unmittelbar in der Lage bist, eine Arbeitsförderungsmaßnahme (oder was auch immer vereinbart wurde) wahrzunehmen. Es gibt den §67 im SGB I:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0106700

Demnach KANN die Behörde die Uhr zurückdrehen.

Ich enpfehle Dir dennoch, dich an eine ortsansässige Beratungsstelle für wohnungslose Menschen(Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) zu wenden. Diese können ggf. als Institution noch einmal mit der ARGE versuchen eine Einigung herzustellen. Eine Institution hat da in der Regel einen viel besseren Einfluss als eine "Privatperson"

Dann aber immer "Butter bei die Fische!!!" Halbwarheiten bringen da nicht weiter!

LG Jodi

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Zunächst einmal empfehle ich Dir einen formlosen Widerspruch zu schreiben... Begründung folgt... (du hast nur max. 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch) ab Eingang... Solltest du es nicht begründen können auf Grund der Antworten aus diesem Forum) dann empfehle ich Dir zu einem Rechtsanwalt (Sozialrecht) zu gehen und ihn auf Grund Deiner wirtschaftlichen Situation zu befragen, ob er einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen kann; kannst Du auch selber beim Amtsgericht machen... nette Anwälte übernehmen dass für Dich... ;-) )

Ich kenne mich nicht so ganz genau aus, doch um deine Frage grundsätzlich beantworten zu können, fehlen noch einige Info's:

Wie hoch war Dein Einkommen (in den Sommerferien)? Du schreibst, dass sich das Einkommen Deines Vaters auf 1800,-€ (netto) beläuft abschliessend schreibst Du, dass das Gesamteinkommen 880,- € beträgt(??). Was ist das für ein Einkommen? Wer erwirtschaft was? Bzw. handelt es sich um ALG II? Wieviele Personen sind in Eurem Haushalt und wie alt sind die?

Lebst Du noch bei deinen Eltern oder bist Du schon ausgezogen... (?)

Das werden auch Fragen deines Rechtsanwaltes sein.

Grüße Jodi

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Hallo wanisch,

Erstmal ist es als Azubi sicherlich ratsam den Weg des gerinngsten Widerstandes zu gehen, um es sich nicht mit seinen Vorgesetzen zu verscherzen.

Ich finde Deine Frage allerdings sehr berechtigt, da Sie in erster Linie ja viele Auszubildende betrifft und dabei vergessen wird, was diese Menschen lernen sollen. (Als angehender Facharbeiter muss man vielleicht wissen, wie man den Müll entsorgt, aber es ist meiner Auffassung nach keine Grundsätzliche Aufgabe, dafür haben Unternehmen ggf. Hilfsarbeiter!) Nun weiss ich leider nicht was die Aufgabe eines Aufbereiters ist... Ich vermute aber, dass es sich hier um eine solchen Job handelt.

Wieso fragst Du ihn nicht einfach mal, warum er meint, dass diese Aufgabe grundsätzlich in Dein Aufgabengebiet fällt?

Grundsätzlich muss die Klärung allerdings über einen/Deinen Vorgesetzen erfolgen. (vlt. mit dem mal vorsichtig sprechen und ihm die Aussage deines Kollegen mitteilen)

Ich habe nur die Vermutung, dass der Kollege frustriert ist und Dich als Azubi am Ende der Futterkette sieht (sehen möchte). Manchmal hilft es einfach sich nicht zu ärgern aber zu wundern^^

In spätestens 2 Jahren wirst Du ihm erklären, was er zu tun und zu lassen hat :-) daumendrück

LG Jodi

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Hallo Horst86,

das ist natürlich eine ziemlich doofe Situation. Grundsätzlich dürfte es Eurem Energieanbieter ziemlich egal sein, wer welche Heizkosten verursacht hat. Er will das Geld haben und ihr steht alle im Mietvertrag (wenn ich Dich richtig verstanden habe). Somit sind alle paritätische (gleiche) "Schuldner". Solltet ihr untereinander Nebenabreden getroffen haben, dann musst Du das beweisen können. Die Fa. Brunata wird sagen, dass Sie ja gar nicht weiss, wer welches Zimmer bewohnt hat... Somit müsst Ihr Euch nach meinem rechtlichen Verständnis, tatsächlich untereinander einigen. :-(

Grüße Jodi

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Hmmm... Wikipedia ist grundsätzlich eine gute Quelle...:

http://de.wikipedia.org/wiki/Behaviorismus

und ich würde diese Quelle immer nutzen...

Grüße Jodi

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Hmm 1,5 Promille ist schon viel! (aber das brauche ich Dir nicht mehr zu sagen...) Empfehle Dir tatsächlich Dich an eine Suchtberatungsstelle in Deiner Stadt/Kommune zu wenden (alle Mitarbeiter dort unterstehen der Schweigepflicht, also keine Angst), ggf. kannst du durch dieses Signal und die Annahme einer solchen Unterstützung oder Beratung ein milderes Urteil erwarten. Ausserdem wissen die idR an wen man sich wenden muss um eine MPU zu bestehen. Würde Dir empfehlen nicht grundsätzlich auf diverse Anzeigen wie: "Führerschein verloren... MPU bestehen ..." anzuspringen... Frag die Profis dort in der Beratungsstelle...

Viel Erfolg

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Also, ein Hartz IV Empfänger hat 359,- Euronen für den Lebensunterhalt (davon muss er Strom, Praxisgebühr & ggf. Warmwasser bezahlen)... Zusätzlich stehen ihm ca. 340,- € (max /je nach Region bei ca. 45qm Wohnung) zur Verfügung, daher ist davon auszugehen, dass Du mit deinem Geld gut auskommen solltest. :-)(nach meiner Rechnung ca. +200,-€)

Aber eine WG ist schon guter Hinweis! das dürfte nicht nur die Kosten senken, sondern auch den Unterhaltungswert steigern. Es sei denn du kannst mit soetwas gar nichts anfangen.

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Hmm, ich weiss nicht ob das zu schwer ist, aber ich finde es interessant darüber nachzudenken was das Ziel einer Inhaftierung ist:

Strafvollzugsgesetz: § 2 [Aufgaben des Vollzuges] des StVollzG festgehalten: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Es ist ja schon ein wenig paradox, in "Unfreiheit soziale Verantwortung zu lernen..." andererseits steht in dem selben Paragraphen, dass die Gesellschaft geschützt werden muss...

Das ist für Justizvolzugsanstalten ein riesen Problem (Spagat), wenn es zum Beispiel, um eine anstehende Haftentlassung geht... Darf der Inhaftierte "Haftlockerungen" oder gar Ausgang bekommen, um seine Entlassung vorzubereiten, oder ist er zu gefährlich?

Literatur gibt es z.B von Kawamura-Reindle: http://www.kawamura-reindl.de/publikationen3.html

Vielleicht kannst du so ein Buch ja über Amazone oder so, günstig und gebraucht besorgen...

Ansonsten frag mal in einer JVA nach, ob dir ein/e Öffentlichkeitsbeauftrage/r etwas zur JVA und der Arbeit als Justizvollzugsangestellter erzählen kann.

Viel Erfolg!

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Hmm in der 9. Klasse (d.h. dass du zwischen 15-17 Jahren bist - ich kann mich irren-)...

D.h. ja dass du idR keine JVA (Justizvollzugsanstallt) aufsuchen kannst, um selbst darüber zu berichten. (Denn dafür muss man normalerweise volljährig sein - was auch richtig ist-)

Also schliesse ich (zunächst) schonmal aus, dass du einen Erfahrungsbericht schreiben kannst.

Was soll denn überhaupt das genaue Thema sein? Warst Du evtl. doch schonmal zu Besuch in einer JVA? Und wer hat Dir diesen Arbeitsauftrag gegeben?

Dann kann ich Dir evtl. auch Tips zu einer Gliederung geben:

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Was mir noch nicht klar ist, das ist, ob Dein Ex-Mann auch noch in der Wohnung lebt?

Du sprachst von einer Bedarfsgemeinschaft, welche aufgrund der Scheidung auszuschliessen sei... aber das reicht der JobAgentur/ARGE/Center sicherlich nicht... Denn auch ein getrenntes Paar kann eine Bedarfsgemeinschaft sein (wenn Sie einen Haushalt bewohnen).

Getrennte Kühlschränke(Fächer)/getrennte Betten -- Möglichkeit des Rückzuges... das werden in etwa die Themen sein... Denn auch unverheiratete Lebensgemeneinschaften sind sogenannte Bedarfsgemeinschaften...

Ob Du einen sogenannten Mehrbedarf anmelden kanst, weil Du an Rheuma erkrankt bist, weiss ich nicht. Ein Mehrbedarf wird in erster Linie für "besondere Ernährung" gezahlt. Näheres unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALGIIDurchfuerhungshinweise/hw21.pdf (das habe ich jedenfalls auf die Schnelle gefunden)

Deine Tochter ist Studentin, da müsste ein Bafög Antrag helfen... Bzw. Klärung schaffen... in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass das Gehalt der Eltern von vor 2 Jahren idR Bemessungsgrundlage ist... also sofort einen Folgeantrag/Antrag auf Aktualisierung (oder wie das heissen soll...) stellen.

Ansonsten muss ich "DerHans" absolut recht geben... ab Mai wirst du ALG II (Hartz IV) erhalten und dann werdet Ihr überprüfen müssen, ob die Wohnung auf Dauer haltbar ist...

In jedem Fall würde ich nochmal Kontakt zu einer Beratungsstelle/Selbsthilfe Organisation bzw. Plattform aufsuchen und dieses Thema genau besprechen...

Wie siehts denn mit einer Berufsunfähigkeit aus... ? --> Rente etc...

Dann wäre ALG II hinfällig...

Viel Erfolg und ich hoffe das ich etwas weiter helfen konnte.

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ÄHHHM! Ich verstehe die Frage nicht ganz!

Wenn ich Deine Aussage richtig verstanden habe, dann erhältst du ja im Moment 1200,- € Unterhalt, welche Dein EX-Mann weiterhin zahlen wird. Bist Du Besitzerin des Hauses? Ist Dein Mann der Besitzer? Musst du Miete an Deinen EX-Mann zahlen? Hast Du Kinder? Bist du oder andere der Bedarfsgemeinschaft (Kinder) erkrankt(oder eingeschränkt)? Wenn ja an was...

Im Grunde hast du doch die Frage schon beantwortet...:

Ab Mai beziehst Du ALG II. Die Frage ist für wen (also nur Dich oder auch Kinder?) hast Du noch Ansprüche, ggf. einen Mehrbedarf (aufgrund einer chronischen Erkrankung o.ä.), wenn Du Miete zahlst (wieviel qm hat die Wohnung: Thema Angemessenheit = qm/Person) Hast du noch Vermögen? Wenn ja wieviel...

Das muss alles irgendwie berücksichtigt werden...

Das sind alles Fragen die müssen im Vorfeld geklärt sein...

Hoffe das bringt dich etwas weiter in Deiner Fragestellung...

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Betriebssystem: XP/Vista

Prozessor: AMD 64 3200 / Intel Pentium 4 3GHZ oder schneller

Speicher: 8GB Festplatte (ich denke eher 11) 512MB RAM (vergiss es.. eher 2GB) Vista 1GB (keine Ahnung)

Grafikkarte: Shader 3.0 oder bessere 256MB GeforceGT; ATI Radeon 1600XT oder besser, KEINE onboard Karten

Also ich habe WIN XP & einen AMD 64 X2DualCore 6000+ mit 3,09 GHZ (lt Systemsteuerung WinXP)

2GB RAM

und 512MB 9800GT (Nvidia)

damit läufts recht gut... (aber in bestimmten Kampange Sequenzen auch nicht flüssig)

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