Hallo,

das wird bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich behandelt.

Meldet Dein Vater einen Zweitwagen an, wo Du als berechtigter Fahrer eingetragen bist, wird es die SF2 (85%) werden, die % kannst du erst dann auf Dich übertragen lassen, wenn Du als Neuanfänger selber diese Rabattstufe erreicht hättest.

Habe Dir mal zur Info eine Tarifbedingung  kopiert, wo Du sofort die SF2 also 85% dirket für Dich hast.

Gruß Jochen

 

  • SF 2 für Kunden-Kinder ab 17 Jahren (nur PKW)
  • Halter und VN muss das Kind sein
  • Elternfahrzeug bei der XXX Versicherung mit mind.
  • SF 5 versichert oder Antrag auf Versichererwechsel zur nächsten Hauptfälligkeit liegt bei
  • Für eines der Fahrzeuge muss eine Fahrerschutz-Versicherung abgeschlossen sein
  • Fahrer ausschließlich das Kind, dessen Eltern und der in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner des Kindes
  • Eltern sind noch für das Kind (VN) unterhaltspflichtig oder das Kind lebt in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern
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