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Joahh

02.09.2018
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Chris123456789A
03.10.2018, 08:41
Versehentlich bar gezahlt - Wie beim Finanzamt angeben?

Hallo,

ich betreibe ein Gewerbe (Foodtruck) nach der Kleinunternehmerregelung.

Kürzlich habe ich einige Dinge im Baumarkt gekauft um den Foodtruck zu renovieren. In der Eile habe ich vergessen mit Karte zu bezahlen. Stattdessen habe ich bar gezahlt. Das Geld von der Barzahlung stammt NICHT aus der Foodtruck Kasse sondern aus meinem Privatvermögen.

Kann ich die Ausgaben im Baumarkt nun trotzdem noch steuerlich geltend machen oder geht das nicht mehr, weil ich bar gezahlt habe?

Falls es doch noch eine Möglichkeit gibt die Ausgaben steuerlich geltend zu machen würde mich interessieren was ich aufgrund der unbewussten Barzahlung aus meinem Privatvermögen zusätzlich gegenüber dem Finanzamt beachten muss?

...zum Beitrag
Antwort
von Joahh
03.10.2018, 08:53

Rechnung sollte reichen. Da das Geld aus dem Privatvermögen stammt solltest du es als Privatentnahme geltend machen. Das Finanzamt wird in der Regel nur bei größeren Beträgen genauer nachfragen.

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