Antwort
Hallo,
die Personalabteilung hat recht. Die 20 Tage Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beziehen sich nur auf auf den Mindestanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie Ihren Urlaub wegen dienstlichen Angelegenheiten (Personalmangel) nicht nehmen können, ist er auf Ihren Antrag hin finanziell auszuzahlen