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JoachimHedrich

12.11.2012
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AlexanderSch
12.11.2012, 11:57
Voller Urlaubsanspruch oder nicht ?

Hallo ich bin dieses Jahr am 30.6 in ein neues Arbeitsverhältnis eingetreten, nun scheide ich im Februar 2013 aus da ich mich anders orientieren möchte. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen mir ja da ich die Wartezeit am 31.12.12 von 6 Monaten mit einem Tag überschritten habe eigentlich meine vollen 20 Tage zu oder ?

Die Personalabteilung sagt auf Nachfrage das sich das auf das Ausscheiden eines Mitarbeiters bezieht. Meinen Urlaub von diesem Jahr kann ich durch Personalmangel nicht erhalten, nun bin ich wirklich verwirrt was nun stimmt ....

Hoffentlich könnt ihr mir helfen...

Danke Vorab !!!

...zum Beitrag
Antwort
von JoachimHedrich
12.11.2012, 12:03

Hallo,

die Personalabteilung hat recht. Die 20 Tage Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beziehen sich nur auf auf den Mindestanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie Ihren Urlaub wegen dienstlichen Angelegenheiten (Personalmangel) nicht nehmen können, ist er auf Ihren Antrag hin finanziell auszuzahlen

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