Dass bei einer EÜR nur der Gewinn ermittelt wird und eine Buchung einer privaten Entnahme hier nicht stattfindet, wurde inzwischen gut erklärt.
Noch 2 m. E. wichtige Anmerkungen:
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Wenn Du Ware oder ein Maschinchen für das Gewerbe gekauft hast und in Dein Privateigentum übernimmst, muss das als Einnahme beim Gewerbe aufgelistet werden. Es ist wie bei einem Verkauf an einen Fremden.
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Von dem Gewinn solltest Du das, was dafür als Einkommensteuer zu zahlen sein wird, schon mal auf einem extra Konto zurücklegen und NICHT ausgeben.