Dass bei einer EÜR nur der Gewinn ermittelt wird und eine Buchung einer privaten Entnahme hier nicht stattfindet, wurde inzwischen gut erklärt.

Noch 2 m. E. wichtige Anmerkungen:

  1. Wenn Du Ware oder ein Maschinchen für das Gewerbe gekauft hast und in Dein Privateigentum übernimmst, muss das als Einnahme beim Gewerbe aufgelistet werden. Es ist wie bei einem Verkauf an einen Fremden.

  2. Von dem Gewinn solltest Du das, was dafür als Einkommensteuer zu zahlen sein wird, schon mal auf einem extra Konto zurücklegen und NICHT ausgeben.

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Bist Du nun umsatzsteuerlich Kleinunternehmer, oder willst Du (das geht nur rückwirkend ab Jahresbeginn) auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten??

Kleinunternehmer: Es darf keine MwSt auf Deine Rechnungen, aber dafür gibt es auch die für Ware und Betriebsmittel gezahlte MwSt (=Vorsteuer nicht) zurück.

nicht-Kleinunternehmer: Es darf muss MwSt auf Deine Rechnungen, aber es gibt die für Ware und Betriebsmittel gezahlte MwSt (=Vorsteuer nicht) zurück. Das Ganzte muss zumindest am Anfang monatlich mit den Finanzamt un einer UmsatzsteuerVoranmeldung abgerechnet werden.

Du must durchrechnen, was unter dem Strich für Dich wirtschaftlicher ist. An den (in diesem Fall freiwilligen) Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung bist Du 5 Jahre gebunden.^^

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Wie muss ich die in meiner EÜR eingeben. ... weiß nur nicht wie ich die Rechnung in meine Billanz einfüge.

Was denn nun: EÜR oder Bilanz?

Und ist es ein Kleinunternehmen im Sinne von § 19 UStG oder ein kleines unternehmen?

Nehmen wie erst mal den einfachsten Fall an: Beim Kleinuternehmen werden in der EÜR sowohl der Preis der Ware+Verpackung u. Versand als auch Zoll und Einfuhr-USt als Ausgaben aufgelistet und fertig.

Der Preis der Ware wird zum Tageskurs umgerechnet. Wird denn direkt in $ (z. B. bar oder mit PayPal) gezahlt? Ansonsten rechnet Deine Bank das bei der Überweisung um.

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Anzeige in der Zeitschrift Kanumagazin, bzw. deren Homepage.

In Kanuforen informieren.

E-Mails an Kanuvereine.

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Telefonisch nützt nichts.

Ein Einschreiben an den Leiter der Familienkasse schreiben.

Und dann jede Woche ein Fax. Faxe liegen offen rum und Vorgesetzte sowie Kollegen können sie sehen.

Immer sehr höflich und sachlich bleiben(!!), aber denen auf den Nerv fallen.

Ihnen vielleicht auch mal schreiben, dass die Familienkasse Darmstadt so etwas in maximal 3 Wochen abwickelt.

Und nicht ärgern, sondern sportlich nehmen. Es ist Ausdauersport.

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Existenzgründung universeller Haushaltsservice

Hallo leute,

Habe mich im Internet schon schlau gemacht und bin mir derzeit noch unsicher. Ich möchte mit einem Freund eine UG gründen. Er möchte mit seinem Teil der Firma einen Online Shop für eine Gamingcommunity führen. Ich allerdings möchte einen universellen Haushalts Service machen. Ich will zb. Wege kehren oder , Teppichreinigung, Fensterputzen, staubsaugen, wischen, grundeinigung usw.. Ich fange nächstes Jahr eine Lehre als Kfz-lackierer an und wollte mich bis dahin mit der Firma über wasser halten um aus dem H4 meiner Mutter rauszukommen. Da ich schonmal in einem 400€ job als Putzkraft angestellt war und dort selbstständig ein ganzes Bürogebäude reinigen musste, traue ich mir diese auch durchaus Arbeit zu. Da mein Kollege 2 jahre Handelsschule gemacht hat wird uns das schonmal helfen den finanziellen Teil zu überblicken. Rechtlich werden wir uns ja noch mit dem notar auseinander setzen aber das sehe ich ja wenns soweit ist. Natürlich bring ich mir auch viel selbst bei, anderen kann man ja vertrauen aber muss man nicht ^^ Meine fragen: Muss ich irgentwelche ihk kurse oder andere seminare besuchen um selbstständig haushaltsnahe dienstleistungen zu erbringen ? 2. Kann ich einfach eintragen lassen beim "zweck" des unternehmens: 1. Kaufmännische abwicklung onlineshop (für freund) 2. Haushaltsnahe dienstleistungen (für mich) und dann alle reinigungsarbeiten durchführen ?

Noch zu meiner Person bin 20 Jahre als und wohne in Nrw (nähe Düsseldorf)

ich glaube soweit war es das erstmal, danke schonmal für alle Antworten :)

grüße lars

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Bei so sehr unterschiedlichen Tätigkeiten sollte man getrennte Unternehmen führen.

Ein eigenes Gewerbe ist schnell angemeldet. Eventuell sollte aber auch über eine Berufshaftpflichtversicherung nachgedacht werden. Ein Schaden ist schnell mal im fremden Haushalt geschehen und die eigene privat-Haftpflichtversicherung zahlt dann nichts.

Infos gibt es tatsächlich bei der IHK, aber du kannst z. B. auch mal googeln nach: gewerbe anmelden steuer tipps

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Zunächst endet das Kindergeld mit dem Tag der offiziellen Verkündung des Endergebnisses, bzw. dem Monat, in dem das liegt. Meist ist das identisch mit dem Datum auf dem Zeugnis. Die Familienkasse muss zeitnah informiert werden.

Danach gibt es KG nur, wenn in einer weiteren Ausbildung (z. B. Master oder anders Fach) oder wenn Bewerbungen für eine weitere Ausbildung nachgewiesen werden können oder wenn das Kind sich beim Arbeitsamt "ausbildungssuchend" meldet.

Falls unter(!) 21 kann das Kind auch "arbeitssuchend" gemeldet sein, um KG zu bekommen.

Da die erste Ausbildung abgeschlossen ist, gibt es KG nur, wenn der Nebenjob <= 20 Wochenstunden beträgt.

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Kindergeld bekommen die Eltern. Kinder nur, wenn sie einzeln wohnen UND die Eltern keinen Unterhalt leisten.

KG ist immer steuerfrei.

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und jeden Monat diese 450€ bekomme und jetzt zusätzlich noch einen Job mit Provisionsbasis annehme

Dann bist Du nicht mehr mit den Eltern bei der Krankenkasse familienversichert, sondern musst selbst KK zahlen.

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Wenn man bei der Krankenkasse von Eltern oder Partner "familienversichert ist, endet das bei dieser Grenze.

Eine Pflicht zu Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung entsteht durch Minijob + Selbstständigkeit nicht.

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Man kann nur ein Gewerbe anmelden. Den Begriff Kleingewerbe gibt es nicht wirklich.

Später entscheidet man gegenüber dem Finanzamt, ob man zur Vereinfachung des Umgangs mit der Umsatzsteuer die Klienunternehmer-Regelung nutzen will oder auf sie verzichtet.

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Unter 25 kann KG für beliebig viele Ausbildungen beantragt werden. (auch schon ab der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, bzw. ab Vertragsunterschrift.)

EInzige Einschränkung nach der ersten abgeschlossenen Ausbildung: Eine Nebentätigkeit neben der Ausbildung darf nur mit max. 20 Wochenstunden betrieben werden. Aber so viel Zeit neben her hat man bei einem dualen Studium eh nicht.

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Am Rande bemerkt:

Es heißt Kleinunternehmer. Den Begriff Kleingewerbe gibt es offiziell gar nicht!

Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG sagt nicht wirklich etwas über die Unternehmensgröße aus, sondern regelt nur den vereinfachten Umgang mit der Umsatzsteuer.

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googel doch z. B. mal mit einkommensteuererklärung tipps tricks werbungskosten

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Stell dies beiden Fragen beser mal bei www.finanzfrage.net.

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DasKindergeld ist seit 1.1.2012 unabhängig vom EInkommen des Kindes.

Kindergeld kann übrigens auch schon ab der ersten Bewerbung um den Ausbildungsplatz und für die Zeit von Vertragsunterschrift bie Ausbildungsbeginn beantragt werden.

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Für jedes angemeldete Kalenderjahr ist eine Einkommensteuererklärung fällig. Wenn keine Aktivitäten vh. sind, kommt halt eine Null in Anlage G.

Wenn nichts weiter geplant ist: Gewerbe abmelden. - Wenn möglich rückwirkend zum 31.12.

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Man kann selbst lernen und die Prüfung "als externer" machen. Allerdings verpasst man das, was im Kurs "so zwischendurch" an Erfahrungen, Know How und Anregungen weitergegeben wird. Da ist (je nach Vortragendem) viel Wertvolles dabei.

Für die Prüfung vor allem Lichterführung und Schallsignale gut lernen - hier entstehen die meisten Durchfaller; und beim SBF-See die Kartenaufgaben gut trainieren!


SBF See und kurz danach Binnen spart Lernerei, eine praktische Prüfung und ein ärztliches Attest

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Kindergeld steht den Eltern zu....

Hört also auf, über Kindergeld zu reden, sondern plant ein vernünftiges Taschengeld für Dich.

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