Hallo, mein Kater und meine Katze sind 18 Jahre alt, der letze Sohn inzwischen 17 Jahre. Seine 4 Geschwister sind nach und nach gegangen, der erste ist mit 9 Jahren verstorben, der letzte im Alter von 16 Jahren. Alle sind von uns bedient worden, alle sind Freigänger (gewesen), alle sind gleich gut von unserer Tierärztin umsorgt (worden), alle sind gleich ernährt (worden) und alle sind bzw. waren Mischlinge: Russisch-Blau u. Karthäuser. Unser ältester Kater ist seit fast 7 Jahren krank und benötigt täglich Medikamente, der Sohn ist seit 3 Jahren krank und bekommt ebenfalls Medikamente - unsere Katze ist topfit.
Ich denke, dies zeigt sehr gut, wie wenig man eine Prognose stellen kann - und ich denke, das ist gut so. Ich wünsche Dir und Deiner Katze noch eine schöne lange Zeit!

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Ich hoffe, dass der verstorbene Erblasser einen (notariell beglaubigten) Vertrag mit dem Kind gemacht, das die Schulden hat. Dann müsste geprüft werden, inwieweit das Kind, welches das Erbe annimmt, als Rechtsnachfolger des Verstorbenen die Schulden einfordern kann. Aber auch wenn man ein Erbe ausschlägt und die Erbmasse geringer ist, als´die Kosten der Beisetzung, kann es passieren, dass man zu diesen Kosten herangezogen wird. Dies geschieht zum Beispiel, wenn niemand das Erbe annimmt und das Sozialamt einspringen müsste. Dann wird sehr sorgfältig geprüft, wer von den Angehörigen zahlen muss. Ich kann mir daher durchaus vorstellen, dass auch die Kosten, die nicht durch die Erbmasse gedeckt sind, auf beide Kinder umgelegt werden können- je nach Einkommen. Also würde ich dem Kind, was nun alles übernommen hat, dringend anraten, sich sofort anwaltliche Hilfe zu suchen.

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So ein Winzling macht viel Mühe, richtig ist der Tipp mit der Katzenmilch und den Einmalspritzen. Meist steht die notwendige Menge pro Gewicht auf der Verpackung, sonst fragen. In den ersten Tagen biete dem Kätzchen stündlich ein paar Tropfen an, sobald sie mehr nimmt, wird sie sich auch an den Napf gewöhnen. Nach der Fütterung das Bäuchlein ganz vorsichtig massieren, macht die Mutterkatze auch. Körperliche Nähe ist auch sehr wichtig - Du wirst es genießen und wenn das kleine Monster schläft, solltest Du Dich auch ausruhen. Ihr habt noch ein paar unruhige Tage und Nächte vor Euch. Aber die Mühe lohnt sich! Als Übergangskost habe ich gute Erfahrungen mit einer ungesalzenen, fettarmen Hühnersuppe (nur Sud) gemacht, mochte mein Kater lieber als Wasser. Viel Glück Euch beiden!

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Besorg´ Dir von Deiner Freundin ein bißchen benutztest Streu und füge es dem neuen Katzenklo bei, über den vertrauten Geruch von Katzenurin im neuen Klo kann sich Dein Zwerg sicher sehr schnell orientieren. Alternativ: Mit Küchenpapier den Urin aufnehmen und ins Klo legen. Viel Glück!

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Kater haben Vögel zum Fressen gern, so ist ihre Natur und Du wirst eigentlich nichts dagegen tun können, es sei denn, Du sperrst Deinen Kater ein, solange Vögel bei Dir brüten. Dann seid Ihr aber dem mißlaunigen Tier ausgeliefert. Es gibt viele Katzenbesitzer, die ihren Tieren Glöckchen umbinden, um die Vögel zu warnen. Das grenzt bei den empfindlichen Katzenohren allerdings an Tierquälerei und ich empfinde es als wenig sinnvoll. Unsere Brutstellen für Vögel sind so gehängt, dass Kater sie nicht erreichen können - die Vögel schimpfen zwar und regen sich maßlos auf, wenn einer von unseren Katern das Vogelhäuschen beobachtet und den Katern fliegt vor lauter Wut der Unterkiefer, aber mehr passiert nicht. Andererseits gibt es auch immer wieder Pieper, die bei uns im Efeu nisten. Ein Kater lag einmal als "Bruthilfe" auf dem Nest und die Amselmutter ist fast durchgedreht. Nachdem wir ihn da heraus gepflückt haben, haben wir das Nest mit Maschendraht gesichert - je wackliger die Umgebung aussieht, desto weniger mögen Kater darauf springen! Mehr konnten wir für die Pieperfamilie nicht tun und es ist gut gegangen, die Amsel ist sogar im nächsten Jahr an die selbe Stelle gezogen! Vielleicht könnt Ihr Euer Vordach so sichern, dass Euer Kater keinen Zugang zum Nest findet? Ich wünsche Euch viel Erfolg!

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Die leiblichen Kinder, wenn ebenfalls erwachsen, werden vom Gericht angeschrieben und müssen zustimmen. Grund ist, dass ihr gesetzlicher Erbanspruch mit dem neuen Kind geteilt und dadurch verringert, andererseits auch die Unterhaltsverpflichtung den Eltern gegenüber verändert wird. Ich empfehle, diese Problematik im Vorwege zu erörtern, auch um Streitigkeiten zu vermeiden. Eine weiteres Thema ist, welche Form der Adoption gewählt wird. So können Stiefkinder z.B. auch nach der Minderjährigenadoption als Kind angenommen werden, d.h., sie verlieren zu ihren bisherigen Verwandten den Verwandtenstatus und werden mit der Adoption mit den neuen Geschwistern verwandt . Bei einer Erwachsenadoption bleibt das Verwandtschaftverhältnis zur Ursprungsfamilie bestehen, eine Verwandtschaftsbeziehung zu den Kindern des Annehmenden entsteht nicht.

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Zustänig ist das Gericht des Annehmenden, also Euer zuständiges Amtsgericht!

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