Hi, danke an alle für die superschnellen Antworten!!! Es verhält sich aber genau umgekehrt (hätte ich deutlicher schreiben sollen). Ich liebäugle mit einem Grundstück (angeboten im I-Net), bei dem der derzeitige Besitzer ein Wegerecht hat. Ob das sim GB eingetragen ist, weiß ich nicht, da ich noch keinen Kontakt aufgenommen habe, da ich vorher erst informieren wollte. Also wie kann ich dem Verkäuer den Nachtteil eines Wegerechtes plausibel machen und um wieviel Prozent ließe sich der KP in etwa drücken?

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Und wie sieht es aus, wenn ich auf meinem Grundstück mehrer Wohnmobilstellplätze für Wohnmobilreisende anbiete, die dann dot für eine oder mehrere Nächte verbleiben möchten? Ist das dann bereits ein Gewerbe, das ich zudem bei der Stadtverwaltung beantragen und genehmigen lassen müßte? Und wie sieht es bei Fahrradreisenden aus, denen ich einen Stellplatz fürs ein Zelt für 1 oder mehrere Nächte anbiete?

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