Danke erstmal für die zahlreichen und doch sehr kompetenten Antworten. Soweit ich das richtig verstanden haben, soll ich mich mit der Ratenzahlung einverstanden erklären, aber im Gegenzug verlangen, dass gegen mich kein Titel erwirkt wird und mir dieses schriftlich geben lassen soll???
Die Frage war theoretisch gestellt. Ein Bezug auf die Praxis ist entbehrlich!
also ich finde 20 euro nicht viel, sondern eher noch wenig. wenn ich manchmal die vollen gelben säcke mit dosen und flaschen des bahnhofs-reinigungsdienstes sehe... dann denke ich mal handelt es sich um ca. 200 dosen und flaschen. das klingt viel ist es aber nicht.
aber meine frage war nicht, ob es die arge erfahren muss sondern wie die rechtliche lage aussieht?!
was meint ihr wieviel ist der jetzt wert
ich wage mal durchaus zu bezweifeln das der mindestbetrag 150 euro beträgt hans
habe im jahr 2009 ca. 400 euro im schnitt verdient
Ich bin zwar selbstständig führe aber kein richtiges gewerbe i.S.v. Kioskbesitzer etc.
Ich arbeite nebenbei für Agenturen in der Promotion-Branche. meistens am wochenende im saturn oder mediamarkt und förder den verkauf von navis oder fernseher bspw. wenn ich mit meiner arbeit fertig bin stelle ich der agentur eine rechnung und das wars.
das ganze nennt sich dann selbstständiger fachberater.
gebührenordnung hin oder her... mir gehts auch nicht um monatlich 100 euro oder sonst was zu zahlen. mir gehts um die einmalige einkommenssteuererklärung und bei den 20 dokumenten die ich vorgelegt habe und wo ich eigentlich nur noch ablesen muss und eintippen muss klingt mir 150 euro zu viel
Muss ich jetzt bei Punkt 4 des Widerspruchs "Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs, und zwar der Hauptforderunng"... 150 € schreiben oder 665,04 €?
Danke erstmal für die schnellen und zahlreichen Antworten!
Gebe meinem Vorredner Recht, die Forderung ist seit dem 13.01.2010 abgetreten. Allerdings habe ich mir seiner Zeit (vor der Abtretung) vom Inkasso-Unternehmen eine Vollmacht zukommen lassen, die das Inkasso-Unternehmen bevollmächtigte die Forderung einzuziehen.
Den einzigen Beweis, den ich erbringen kann sind Kontoauszüge, auf denen die jeweiligen Überweisungen abgedruckt sind. Gelten Kontoauszuüge auch als Beweismittel?
Ja, gut dann werde ich mal auf euren Rat hören und Widerspruch "gegen einen Teil der Hauptforderung i.H.v. 150 €" einlegen!