Hey... also wenn es eine Vaterschaftsanerkennung gibt hat er nicht nur die Pflicht Unterhalt für das Kind zu zahlen, übrigens ab den Zeitpunkt der Trennung, sondern auch ein Umgangsrecht welches du ihm gewähren musst. Du kannst es ihm nur verweigern wenn es triftige Gründe gibt die gegen das Kindeswohl sprechen. Selbst wenn er vor Gericht geht brauch auch er als Vater triftige Gründe um dir das Sorgerecht entziehen zu können, was jedoch sehr schwer also fast unmöglich ist. Habt ihr ein geteiltes Sorgerecht so kann es gut sein, dass er ihn bis zu 14 bzw 15 Tage im Monat zu sich holen kann. Das ist sein Recht! Es kommt auf die Feinheiten eures Disputs an. Jedoch gebe ich ihm Recht mit der Aussage, wenn er zu dir kommt spielt sich diese Klärung nicht auf neutralem Boden ab. Habe selber ein Kind und bin vom Vater getrennt. Es ist wirklich manchmal hilfreicher Dinge dort zu klären wo sich keiner heimisch und überlegen fühlen kann und vorallem das Kind nicht dabei ist! Als Tip...geh doch einfach mal zum Jugendamt und bitte um einen Informationstermin. Sie geben dir alle nötigen Informationen und vertreten die Rechte des Kindes, denn darum geht es dir doch hauptsächlich oder?! Auch ein Richter des Familiengerichtes entscheidet vorwiegend nur zum Kindeswohl.Dessen solltest du dir durchaus bewusst sein.
LG