Ich finde das ja auch traurig , dass es solche mütter gibt, die den vater des kindes es nicht gönnen das kind sehen zu können.

Ich bin selber mutter von 2 töchtern, meine beiden kommen super mit meinen freund zurecht und er auch mit meinen kindern. Aber es stört mich meinen freund so leiden zu sehen wegen seiner kleinen tochter.

mal eine andere frage... Könnte er , wenn es seiner tochter nicht gut geht bei der Kindesmutter, das volle sorgerecht beantragen und versuchen , seine Tochter zu sich zu holen??

Ich als seine Verlobte / bald ehefrau , stehe 100 % neben ihm egal um was für entscheidungen es sich handeln wenn es um seine tochter geht.

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Also nochmal von vorn, damit ich das auch richtig ausdrücken kann.

Meine mutter und meine Schwester mussten beide den Mietvertrag unterschreiben!!!!!

meine mutter ist arbeitsunfähig und bekommt leistung vom Sozialamt, da muss meine mutter den mietvertrag unterschreiben, damit da 1/3 der miete gezahlt wird.

MEine schwester und ihr sohn (eine bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter) bekommen die miete vom jobcenter gezahlt 2/3 der miete, somit musste sie den mietvertrag mit unterschreiben. Somit sind beide Parteien als Mieter im Mietvertrag drin.

Also hat meine schwester die kündigungsfrist von 3 monaten einzuhalten. Sie möchte nicht mit ihren freund in die neue wohnung ziehen sondern mit ihren sohn zusammen. Und soweit ich weiss, hat sie diese 3 monate erstmal einzuhalten , da ist es schwachsinn, dass ihr freund für 3 monate die 2/3 vom mietanteil meiner schwester schon beim amt gezahlt hat. Es gibt mehr was meine schwester zu beachten hat bevor sie ausziehen kann.

  1. hat sie die 3 monate einzuhalten.
  2. muss sie das mit dem amt überhaupt erstmal abklären, dass sie ausziehen darf.
  3. Neue wohnung finden , die auch angemessen ist.
  4. ERsteinrichtung beantragen , da sie keinerlei möbel hat.

da ist soviel was sie beachten muss

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ich habe ja nicht behauptet das ich mir das geld einheimsen will. Ich habe heute versucht bei meinen Sachbearbeiter anzurufen, da das Jobcenter aber zu hat, werde ich morgen bei meinen Sachbearbeiter auf der Matte stehen und mit ihm darüber reden um auf einen punkt zu kommen.

Es ist meine erste Wohnung, klar das ich da frage, möchte nichts falsch machen.

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Die miete wird vom Jobcenter von den geld was ich für mich und meine kinder zum leben bekomme zu meiner wohngesellschaft direkt überwiesen. Ich hätte das auch selber zu der wohngesellschaft überweisen können.

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Ich bekomme so wenig vom amt weil ich auch noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bekomme beides wird mit angerechnet. Zu der Kaution, das Amt hat mir diese vorgestreckt und den vollen Betrag zu meinenvermieter überwesen und diese muss ich jetzt zurück zahlen und wenn dies passiert ist gehört die Kaution mir wenn ich umziehen möchte und muss diese dann zb für die neue Wohnung bezahlen.

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Ich glaube ich sollte die frage anders Formulieren. Also insgesamt bekomme ich von den Jobcenter : 862,11€. Davon wird dann die Miete : 537,37€ an meinen Vermieter überwiesen und dann nochmal 40€ kaution die ich natürlich zurück zahlen muss, die mir vorgestreckt worden sind. Bleiben also nur noch 284,74 € die das Jobcenter mir auszahlen kann. Also wird mir dann doch wenn ich jetzt auf 400 euro basis arbeiten gehen kann, dass was zuviel ist von diesen 284 euro abgezogen oder nicht?

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Also dann jetzt mal anders, Ich weiss von der arge in Datteln aus , dass ich auch ohne zustimmung von der arge in Wuppertal umziehen darf, aber die kosten dafür dann selber tragen muss.

Bekomme ich dann trotzdem Die WohnungsErstausstattung und Renovierungskosten von Datteln gestellt?

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