Hey,

also grundsätzlich darf deine Freundin nicht auf Dauer zu dir ziehen, solange das Jugendamt es nicht veranlasst und dies muss auch mit Absprache der Polizei passieren, da es nur in Kraft treten kann, wenn eine Straftat vorliegt. Die andere Möglichkeit ist, dass ihre Beziehungsberechtigten einen Antrag unterschreiben, dass sie nicht mehr die Verantwortung für sie tragen wollen und dies dann deiner Mutter übertragen wird.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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