Antwort
Vielen Dank für die Antworten. Rechnung haben wir jetzt erhalten. Belege jedoch nicht.
Aufgrund dieser Rechnung stellt sich jedoch die nächste Frage:
Der Vermieter hat 600 € für Malerarbeiten abgezogen. Dabei hatten wir die Wände, die gestrichen worden mussten, gestrichen. Es war jedoch so, dass wir mit richtigem Weiß gestrichen haben und die Wände vorher einen Gräulich-Weißton hatte und da wir nicht die kompletten Zimmer gestrichen hatten, hat man es gesehen. Aber wir hatten ja gestrichen.
Ist der Abzug für Malerarbeiten also gerechtfertigt?