Alter bei Ende der Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber?
Vierundzwanzwing. Ich werde aber schon bald 25. Keine Ahnung ob dies einen Unterschied macht.
Begann die erneute Erkrankung direkt mit einer stationären Krankenhausbehandlung?
Ja.
Und warum hast Du den nicht einfach eingereicht? Egal.
Weil keine erneute Krankschreibung erfolgt. Einzig die Muskulator war noch sehr leicht angeschlagen, was bei einem Bruch jedoch normal ist. Nach drei Tagen Eingewöhnungszeit war dieses Problem aber auch schon wieder beseitigt.
Ohne Freigabe der BG hättest Du gar nicht arbeiten dürfen. Und wenn der Arbeitsunfall der BG nie gemeldet wurde, haben AN und AG gegen die Meldepflichten verstoßen
Der Unfall wurde der BG selbstverständlich gemeldet. Ebenso bekam ich vor der erneuten Aufnahme meiner Arbeit das OK. Das habe ich auch schriftlich. Eine persönliche Abschlussuntersuchung der BG fand jedoch nicht statt.
Diesen Satz bitte genauer erläutern. Er ist vieldeutig
. Als ich ins Krankenhaus eingeliefert wurde, stand noch nicht fest, ob es eine Folgeerkrankung ist. Dies wurde erst nach drei Tagen festgestellt und seitdem waren auch die Unfallchirugen für mich verantwortlich. Eine "normale" Krankschreibung erhielt ich nach dem zweiten Tag, die mein Vater noch am gleichen Tag bei der Krankenkasse einreichte. Nachdem ich eine zweite Krankschreibung anforderte, weil die erste auslief (die stellen die Krankschreibung immer nur für wenige Tage aus und bei mir wusste man auch noch nicht, dass sich dort eine bakterielle Infektion bildete, weshalb ich genau deswegen länger ausfalle. Die ursprüngliche Entzündung war schon weg.), wurde mir mitgeteilt, dass zu Hause eigentlich ein Schreiben der Krankenkasse liegen sollte, zwecks Auszahlschein, weil dies eben eine Folgeerkrankung ist. Es folgt eine Telefonat mit meiner Mutter, aber Post war keine da.
Nachdem ich entlassen wurde, ging ich persönlich zur Krankenkasse, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich kein Anspruch auf KG habe, weil keine nahtlose Krankschreibung vorhanden ist. Mit meiner Mutter bin ich im Stress und mein Vater wohnt weiter weg, weshalb es für mich unmöglich war, solch einen Auszahlschein anzufordern.
Du solltest Dir dringend arbeits- und sozialrechtliche Beratung besorgen
Das habe ich auch vor.