Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Donnerstag habe ich beim örtlich ansässigen Fahrradhändler abgegeben, nachdem ich einen Platten hatte. Bis auf den Platten hinten war das Fahrrad in einem sonst guten Zustand
Am vergangenen Freitag habe ich das Fahrrad dann abgeholt, die Gangschaltung hat jedoch nicht mehr funktioniert. Da ich jedoch keine Zeit zur Reklamation hatte und schnell zum Bahnhof musste, hatte ich erst heute morgen Zeit den Schaden zu beanstanden.
Als Fazit verwies der Fahrradhändler auf eine komplett defekte Gangschaltung (die er selbst vor einem halben Jahr ca. montiert hatte) und auch auf eine höchst mangelhafte Montage (was auch ER selbst gemacht hatte, vorher jedoch natürlich nicht mehr wusste)
Ich wurde beschimpft, vorsätzlich gehandelt zu haben und das Fahrrad nur deshalb zur Reparatur gegeben zu haben, um ihm danach oben geschilderten Fall zur Last zu legen.
Nun verlange ich Ihmgegenüber Haftung für den entstandenen Schaden, er beschimpfte mich nur bis ich den Laden letztenendlich verlassen habe.
Welche Möglichkeiten habe ich nun? Im Notfall bin ich gut rechtschutzversichert, wegen 50 Euro Schaden ist mir das jedoch zu blöd.
Mir wäre SEHR hilfreich, welche § mich bei solchen Situationen schützen.
Lieben Gruß, Jens