Für den Straßenverkehr ergeben sich folgende Bestimmungen:
- keine Überschreitung der Fahrradanhänger von 2 Metern
- die maximale Höhe 1,40 Meter
- bei Spezialanhängern zum Transport von Sportgeräten die maximale Länge von 4 Metern
- bei ungebremsten Anhängern zulässiges Höchstgewicht 40 kg
- bei gebremsten Anhängern zulässiges Höchstgewicht 80 kg.
Bedeutet also 40kg auf 2 Meter Anhängerlänge verteilt, und nur weil man mal wieder nicht weis, wie man eine Auflaufbremse integriert bekommt, bei einer Sattelstütze wohlbemerkt.
Abgesehen fahre ich eh nie mehr als 12km/h im Schnitt, Bergauf -und Bergab müsste ich eh schieben.