ich habe eine Abmahnung meiner Wohnungsgenossenschaft nerhalten in der stand ich zitiere in ihrem Hause wird derzeit eine wohnung in stand gesetzt die firma berichtete von Vorfällen am 18.01 sowie 19.01.2017 demanch soll ich die Mitarbeiter der Firma bei ihrer Arbeit behindert und verbal beleidigt haben , Die Firma willl Strafanzeige erstatten desweiteren soll ich das Fahrzeug der firma mit unrat (eiern) beschmutzt haben diese Vorwürde sind aber nicht zu treffend ist dann die abmahnung gültig u was kann ich dagegen tun,

Habe am 09.02.17 antwort von meiner Wohnungsgenossenschaft erhalten wo sie die Abmahnung von Sachbeschädigung u Beleidigung zur Lärmbelästigung umgewandelt haben nun meine Frage  ist es Rechtens das die WG mich erst beschuldigt Leute beleidigt u deren Fahrzeug beschädigt zu haben u dann nach dem ich einen wiederspruch gemacht habe, diese abmahnung dann zu Lärmbelästigung  um zugestalten? ich meine das ist doch irgendwie unlogisch das wäre ja so als wenn ich jemanden schlage anzeige wegen körperverletzung bekomme u das dann zu Bleidigung umgeschrieben wird