Hallo, ich wohne auf einem Gutshof in Mecklenburg- Vorpommern. Dort vermiete ich ein Bauernhaus mit 1000qm² Grundstück an eine Familie, die mit einem Rottweiler eingezogen sind. Im Mietvertrag steht: Tierhaltung nur nach Genehmigung des Vermieters. Auf die Frage, ob sie sich noch einen Labrador anschaffen dürfen habe ich mit "nein" geantwortet, da ich noch außerhalb des Guthofes ein anderes Objekt vermiete, wo die Hundehaltung untersagt ist, in der aber Leute wohnen, die einen Hund haben wollen! Nun haben sich die Mieter des Bauernhauses einen Chihuahua angeschafft, mit der Begründung: Der Chihuahua sei ein Kleintier und diese dürfe ich nicht verbieten...
Ist ein Chihuahua ein Kleintier und darf ich denen den Chihuahua verbieten? Ich möchte das mit den Mietern am Liebsten privat und nicht vor Gericht klären! Deswegen frage ich auch in diesem Forum! Danke im Voraus