ALSO bei mir steht im AV : Der AN tritt als .... mit Wirkung zum 1.4. befristet bis zum 31.10.13 in den Dienst. Mit Ablauf der Befristung endet das Arbeitsverhälnis, ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Recht auf ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit beträgt die Kündigungsfrist beiderseits 2 Wochen zum Wochenende.Nach der Probezeit 1 Monat.

mehr steht da nich zu ... und da ich in der Probezeit bin muss es doch gehen fristlos zu kündigen , der könnte das doch auch mit mir machen ?!