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Jennifer2606

22.05.2025
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Ankestr
13.03.2025, 16:11
Fällt eine Gebührenerhöhung der Schülerhilfe unter das Sonderkündigungsrecht?

Wir haben für meine Tochter einen 24 Monatsvertrag bei der Schülerhilfe. Jetzt kam plötzlich eine Gebührenerhöhung zum 01.04.2025? Fällt diese unter das Sonderkündigungsrecht? Zum Vertragsende Ende September 2025 werden wir auf jeden Fall kündigen. Nur möchten wir schon früher raus. Der Unterricht bringt leider nicht viel.

...zum Beitrag
Antwort
von Jennifer2606
22.05.2025, 19:22

Hallo

ich hatte jetzt das gleiche Problem, ich soll 15 Euro mehr zahlen. Dies ist mehr als 5% und somit habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Zudem müssen sie das schriftlich erhalten und deswegen habe ich es per Einschreiben verschickt. Wir hatten einen 2 Jahres Vertrag, zwei 6 kamen nach einem halben Jahr. Wurde auf einen halb Jahres Vertrag gestuft, muss aber 8 Monate zahlen, rückwirkend für das halbe Jahr 240 Euro nachzahlen und die restlichen 2 Monate anstatt 129 Euro jetzt 169 Euro und dann noch + 15 Euro

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