Hallo,

ich arbeite zufällig auf dem Arbeitsamt, was hast du denn genau für eine Frage zu dem Beitragssatz oder der Beitragsbemessungsgrenze?

Allgemein kann ich dir sagen die Beitragsbemessungsgrenze ist eine bestimmte Grenze von Einkommen. Wenn du mehr verdienst wie diese ist (ich glaube, bin mir aber nicht sicher, diese liegt bei 5600€/Monatlich) wird nur bis zu diesem Betrag die Versicherungsbeiträge abgezogen.

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Hallo,

also ich arbeite auf dem Jobcenter und wenn dein Freund die einen Untermietvertrag ausstellt, dann kann die Miete übernommen werden. Kosten der Unterkunft stehen dir als Arbeitslosengeld II - Enpfänger zu.

Setz dich doch mal mit deinem Sachbearbeiter in Verbindung der kann die auch sagen wieviel KALT-Miete in deiner Umgebung angemessen sind.

Du musst dann nur eine Veränderungsmitteilung und das Formular Kosten der Unterkunft ausfüllen und schwups werden deine Leistungen neu berechnet.

;-)

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