Hallo Leute,
danke erst einmal für eure Antworten: Eure Zusprüche machen mich mutig, die Forderungen von GMX/1und1/BID auszusitzen!
Ich habe heute wieder etwas zum Thema recherchiert und bin dabei auf folgende Informationen gestoßen, die mir sehr hilreich erscheinen. Ich möchte Sie gerne mit Euch teilen, damit Ihr eine Bewertung dieser Quellen und im Besonderen eine Einschätzung ihres Gehalt abgebt. Wichtig ist mir dabei letztendlich: Kann man die Angaben von der Verbraucherzentrale und dem AntiSpam e.V. im Briefverkehr mit GMX/1und1 oder dem BID zweifelsfrei benutzen?
Ich hoffe, andere Betroffene können davon ggf. genauso profitieren, also schreibt Eure Einschätzung! -- Danke, Nils
Die erste kommt aus einem Dokument vom Bundesverband der Verbraucherzentrale und schildert den Stand vom 01.08.2013 . (Seite 5/38)
Die zweite entstammt der Seite der AntiSpam e.V. Leider wurde sie zuletzt 2010 aktualisiert, was eventuell gegen die Gültigkeit der dortigen Aussagen spricht. (Zitat 3. Frage)
1.) Bundesverband der Verbraucherzentrale
">>gmx. de – Teil 2 Auf der Seite service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/products/mail/promail wird eine kostenlose einmonatige Nutzung eines ansonsten kostenpflichtigen E-Mail Accounts ProMail und TopMail angeboten. Nach Anklicken der Schalttaste „1 Monat kostenlos testen“ öffnet sich eine Bestellübersicht. Dort müssen u.a. die Kontodaten eintragen werden, eine E-Mail-Adresse und Password ausgewählt und Zeichen aus einem angegebenen Bild zur Sicherheitsabfrage eingeben werden. Am Ende dieser Seite angekommen, ist die Schaltaste mit der Bezeichnung „Kaufen“ anzuklicken. Nur über dem Feld für die Kontodateneingabe steht in einem Fließtext: „*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GMX und das Widerrufsrecht. Sie können alle GMX ProMail Vorteile im ersten Monat kostenlos testen. Sie können den GMX ProMail-Test bei Nichtgefallen während dieser einmonatigen Testphase jederzeit beenden. Sofern Sie Ihren GMX ProMail-Test nicht bis zum Ende des Frei-Monats kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate zum Preis von 2,99 Euro pro Monat..."
Stand nach Buttonlösung: Das Unternehmen wurde am 22.08.2012 erneut abgemahnt. Durch Versäumnisurteil vom 01.08.2013 wurde der Unterlassungsklage stattgegeben<<
[Entnommen unter http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kostenfallen_im_Internet.pdf. Abgerufen am 09.11.2013, 18:30]
2.) AntiSpam e.V.
Gemäß geltender Rechtsprechung ist die e-Mail ein unsicheres Mittel der Zustellung im Rechtsverkehr. Der Anbieter müsste im Streitfall beweisen können, dass eine e-Mail zur Freischaltung des Plattformzugangs sowie mit gültiger Widerrufsbelehrung zugestellt wurde. Reagiert der Verbraucher nicht auf e-Mails, kann der Anbieter nicht davon ausgehen, dass dem Verbraucher diese Mails zugestellt worden sein müssen. Auch trifft den Verbraucher in so einem Fall kein Eigenverschulden. Im Falle der Nichtzustellbarkeit einer e-Mail hat der Anbieter zur Zustellung die geeignete Schriftform per Brief zu wählen.
Dazu kommt noch folgendes: als allererstes müsste der Anbieter den Nachweis erbringen, dass es wirklich der Verbraucher war (und niemand anders), der sich über die betreffende Mailadresse auf der Plattform angemeldet hat. <<