Antwort
Erstmal gibt es in jedem Bundesland eine bestimmte Gramm Menge an Cannabis die als „Eigenbedarf“ gehandelt wird,
bekommst zwar trotzdem die Anzeige wegen Betäubungsmittel aber wird so gut wie immer eingestellt besonders bei einer so kleinen Menge ich meine nen halber Gramm ist ja mal garnichts.
nur das gilt wenn du über 18 bist,
vermutlich wird sich das Jugendamt bei euch melden und sich irgendein Schwachsinn einfallen lassen wenn überhaupt aber vorbestraft wirst du deswegen nicht sein.