Jobcdenter genehmigt kein Kinderzimmer
Hallo Hallo. Ich habe grad ein riesen Problem. Ich bräuchte mal ganz dringend ein Paragraphen wo drin steht, dass meinem Sohn und mir ca.60m² zu stehen oder eine Website wo ich das finde. Ich habe nämlich einen Antrag gestellt, dass ich, dass Zimmer, das bei abgeschlossen ist, aufschließen lassen kann, dass mein Kleiner ein Kinderzimmer hat und wir somit statt 50m² 60m² zur Verfügung haben, Das Jobcenter hat den Antrag jedoch abgeleht mit folgender Begründung: ,,Die von Ihnen vorgebrachten Gründe für einen Umzug erfüllen die Voraussetzungen des §22 Abs. 4 SGB II aus nachstehenden Gründen nicht: Nach Aktenlage stehen Ihnen 2 Zimmer auf 50m² Wohnraum zur Verfügung. Nach hiesiger Auffassung benötigt ein Kind vor dem Erreichen des 1. Lebensjahres kein eigenes Zimmer. Es ist Ihnen zumutbar, Ihr Kind bis zum Erreichen des 1. Lebensjahres in Ihrem Wohnbereich oder Schlafzimmer unterzubringen. Da die Voraussetzungen für einen Umzug in Ihrem Fall nicht gegeben sind, ist ein Umzug als nicht erforderlich zu betrachten...''
Ich weiß, dass uns 60m² zu stehen, jedoch hätte ich gernen einen Paragraphen in meinem Widerspruch angegeben, dass es Aussagekräftiger wirkt und so weiter. Ich bitte um schnelle Hilfe..
Danke