Also es war tatsächlich ein Karten Defekt ;) Naja Karte gegen ne Geforce 560 getauscht hat auch was feines ;)

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Also generell gibt es bei selbst kündigung 3 Monate Sperre. Ein Umzug der nicht zwangsweise erfolgt ist kein geeigneter Kündigungsgrund - leider -.

Zu zweitens muss ich zugeben das ich den zusammen hang leider so gar net verstehen :) sry

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Also Punkt 1 ist - Ein Mensch der dich auf dein Aussehen reduziert auf den kannst du verzichten!

Punkt 2: Geh zum Friseur lass dich beraten erkläre ihm was dich stört und lass ihn einfach Zaubern.... bei mir hat das immer geholfen.

Dann könntest vielleicht noch nen Shopping machen mit freunden neue tolle Klamotten steigern auch das selbstwertgefühl.

Auch wenn ich es in deinem alter nicht ganz so gut finde... könntest du dich dezent schmicken (wenn deine Mutter das erlaubt).

Wichtig ist nur das du dich gut findest wie du bist.... denn dann ist es dir auch scheiß egal was andere über dich sagen, das eigene Selbstwertgefühl sollte an erster stelle stehen und nicht das was andere sagen.

Zudem werden sie damit aufhören wenn sie merken das es dich nicht stört....

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Anwalt - sag ich da nur. Sowas ähnliches hatte ich auch mal aber nicht vn Flirt-Fever.... geh zum Anwalt, Buch das Geld zurück und spreche mit deiner Bank (wobei die bei LV ehe nicht viel machen da man die möglichkeit hat es zurückzubuchen)

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Laut Taschengeldtabelle 2012

16 -17 Jahre - 35 bis 45 Euro monatlich

Also ein kleiner nebenjob hat noch keinem geschadet von daher ;) Und mit 110 Euro pro Monat kann man schon viel machen!

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Als erstes mal zum Amtsgericht - Beratungshilfeschein - Anwalt

Grundsätzlich immer die erste Option. Und Nein eigentlich dürfen Sie es nicht einbehalten... da es eine gewisse Pfändungsfreigrenze gibt und die sowas nicht einfach verrechnen dürfen. Dazu kommt noch das Sozialleistungen die erste 3-4 Tage nicht pfändbar sind.

Du kannst beim AG aufjedenfall deine Freigrenze hochsetzen lassen, dazu alle Unterlagen über deine Monatlichen fixkosten mitnehmen und einreichen.

Aber wieso kann die AOK das mit dem Sozialamt verrechnen?

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Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung erhöhter Miete

Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter dem Mieter, der die durch die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen entstandenen Mieterhöhungen nicht entrichtet, erst dann fristlos kündigen darf, wenn er den Mieter auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat und dieser rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verurteilt worden ist.

Quelle: http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=334735

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Einfach auf nvidia.com treiber suchen lassen ;) du hast ja zwei optionen treiber einstellungen vornehmen und darunter steht Grafikkarte - Mainboardtreiber.... einfach auf grafikkarte klicken - du brauchst wohl Java dafür - aber das funktioniert super!

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Soweit mir bekannt ist gibt es keine Fristen... aber einfach mal beim FA anrufen und nachfragen, wenn die viel zutun hatten dann können die schonmal etwas vergessen und mit deinem Anruf rufst du dich wieder ins Gedächtniss meistens gehts dann sehr schnell.... bei uns vor Ort ist eine warte Zeit von 6 Monaten zb. nicht ungewöhnlich

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Nein ivonne82 wir haben jeden Monat strom bezahlt, ich meinte nur das obwohl wir 4 Monate durchgehend heizen musste angeblich nur 18 Euro im Jahr verbraucht haben.... und das bei Nachtspeicheröfen - da kann nun wirklich etwas nicht stimmen...

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Also die nachforderung muss dann das Amt tragen? puuuhhh dann bin ich ja beruhigt :) weil ich bei ner Freundin die das gleiche probleme hatte nur weniger Geld zurück bekommen hat - am ende das problem war das sie die kosten selbst tragen musste.

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Also um aus der Kirche auszutretten muss du beim Amtsgericht einen Antragstellen das kostet jenach Bundesland 0 - 31 Euro. Bei uns sinds 20 Euro mein lebensgefährte hat das nämlich grade hintersich.

So werden Sie Buddhist

Der Buddhismus ist keine so strenge Religion wie zum Beispiel das Christentum. Deshalb müssen Sie eigentlich nicht einmal aus Ihrer Kirche austreten, um dem Buddhismus beizutreten.

Um Buddhist zu werden, müssen Sie nichts weiter tun, als sich genau über Buddha zu informieren. Sie sollten über seine Lehre und sein Leben Bescheid wissen. Wenn Sie das Gelernte dann umsetzen sind Sie Buddhist.

Wenn Sie es aber lieber etwas offizieller gestalten wollen, wenn Sie dem Buddhismus beitreten, dann können Sie dies in buddhistischen Vereinen, wo Sie dann eine Selbstverpflichtung abgeben. Dort müssen Sie sich dann zu Buddha, Dharma ( also der Lehre Buddhas) und dem Sangha bekennen. Das Sangha stellt die Gemeinschaft der Buddhisten.3

Der Alltag als Buddhist

Wenn Sie Buddhist sind, heißt dies nicht, dass man Ihnen das sofort daran anmerken muss, dass Sie dauernd meditieren. Dem Buddhismus beizutreten und ihn zu leben, schließt aber häufige Meditationen durchaus mit ein. Viel wichtiger ist jedoch, dass Sie sich im Alltag stets nach der Lehre Buddhas verhalten und diese ausleben. Dann erst sind Sie ein richtiger Buddhist.

Die Hauptperson im Buddhismus sind Sie selbst, da Sie für Ihr eigenes Glück verantwortlich sind. Sie entscheiden also selbst über Ihr Glück oder Unglück und dieses erwartet Sie somit nicht erst nach dem Tod in Form der Hölle oder des Himmels, sondern schon mitten im Leben.

Quelle: http://www.helpster.de/dem-buddhismus-beitreten-so-geht-s_15230#zur-anleitung

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Also grundsätzlich ist die Sache ziemlich zwiegespalten jenachdem was du damit machst zb. deine Personalien schützen aber trotzdem bei Facebook aktiv sein (die leute wissen wer du wirklich bist) oder einfach nur ein Fake profil um leute zu veraschen oder Informationen zu bekommen.** Fakt ist aber laut Facebook AGB ist es Verboten!**

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Ja! Bevor deine Freundin den Mietvertrag unterschreibt brauch sie erst einmal eine genehmigung vom Amt. Wenn ihr zusammen zieht würde dein Einkommen (falls vorhanden) auf ihr Hart IV angerechnet werden. Ob sie generell Anspruch auf Hatz IV hat wenn sie in die Schweiz zieht ist da noch ne ganz andere frage...

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Ja das JobCenter übernimmt die Kosten für den Umzug, da dieser absolut gerechtfertigt ist und ein trifftiger grund vorliegt!

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