Leistungen sind immer »Bringschuld«, sprich, Du musst sie aktiv erbringen. Wenn eine Leistung nicht festgestellt werden kann (z. B. weil Du auch in einer Nachschreibearbeit fehlst), gilt sie als nicht »feststellbar« und wird bei der Notenerhebung für ein Zeugnis wie »ungenügend« berechnet, selbst dann, wenn der Lehrer sie nicht aktiv als »ungenügend« bewertet. Genau das hat er Dir gesagt, und er hat recht. Dabei geht es nicht um Schuld – wenn Du wirklich ernsthaft krank bist, trifft Dich keine Schuld – den Lehrer sowieso nicht.

Das Angebot einer Nachschreibeklausur ist übrigens keine Verpflichtung. Der Lehrer muss Dir genügend Möglichkeiten gegeben haben, deine Leistungen zu zeigen, und das passiert im normalen Unterricht und eben in der Klassenarbeit. Die Nachschreibearbeit ist ein Angebot an Dich, Deine Leistungen zu zeigen. Fehlt die Möglichkeit, Dich zu bewerten, dann – siehe oben.

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