Antwort
Hallo Leon, :)
Für den Antrag auf Stiefkindadoption ist es notwendig, dass alle Beteiligten einwilligen. Das heißt: Das Stiefelternteil und das leibliche Elternteil, bei denen das Kind leben wird UND das leibliche Elternteil, dessen Rechte nach der Adoption erlöschen, müssen zustimmen – unabhängig von der Aufteilung des Sorgerechts. Das sagt das Gesetz, also hast du auch ein Mitsprache Recht!
LG Jan