Hallo, mein Sohn hat den Führerschein vor kurzem gemacht und aufgrund einer Behinderung an der rechten Hand, kann er die Handbremse zwar nach ganz oben ziehen, aber dann nicht mit nur der rechten Hand "ganz oben" lösen. Wenn Sie nur bis zur 4 Raste eingerastet ist, geht es aber. Nun hat er vom TÜV die Auflage, dass er nur Autos mit der Handbremse links oder einer elektronischen Handbremse fahren darf. Was natürlich blöd ist, da wir nur Autos mit rechter Handbremse haben und das eben eine unheimliche Einschränkung für die Zukunft ist. Die Begründung des Gutachters war, er könnte im Notfall zwar mit der rechte Hand die Handbremse anziehen, aber sie dann nicht wieder während der Fahrt lösen mit einer Hand wieder lösen (wenn er sie denn bis GANZ OBEN zieht). Weiß jemand, ob das wirklich "rechtens" ist, da ich es selbst auch probiert habe und finde es auch mit einer Hand beim Stehen schon schwer, die Handbremse von ganz oben wieder zu lösen.
Danke und schöne Grüße