Guten Abend,

weiß jemand zuverlässig, ob beim Bezug von ALG1 sog. Kapitalerträge (z. B. aus dem Verkauf von Aktien) als Einkommen gelten bzw. dann von der Bezugshöhe abgezogen werden?
Falls keine Anrechnung erfolgt, müssen die Kapitalerträge trotzdem irgendwo angegeben werden?

Mein bisheriger Stand ist, dass im Falle eines ALG 2-Bezugs Kapitalerträge angegeben werden müssen und als Einkommen gelten, nicht aber bei ALG1.

Hat hier jemand genauere Informationen, gerne auch aus eigener Praxiserfahrung?

Vielen Dank vorab!

Janne