Was ist das für eine Frage geh einfach hin und dreh nicht am Rad...und mit dem ;Erwischt; hast du gestanden das du das Zeug besitzt...deswegen solltest du aufpassen was du hier schreibst...und um welche Menge Handelt es sich
Nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel (in geringer oder normaler Menge) besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
das ist die folge wenns schlecht läuft