Was ist das für eine Frage geh einfach hin und dreh nicht am Rad...und mit dem ;Erwischt; hast du gestanden das du das Zeug besitzt...deswegen solltest du aufpassen was du hier schreibst...und um welche Menge Handelt es sich

Nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel (in geringer oder normaler Menge) besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein

das ist die folge wenns schlecht läuft

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Oh das is natürlich doof aber warum musst du darüber ein Referat halten warum hast du nichts anderes gewählt das du auch kennst

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Bin selber Anfänger,aber Freunde und ich schauen gerne Sascha Huber,Vlt mal dort vorbei schauen

https://youtu.be/RqBBgrLph4s

https://youtu.be/pzfW6ng-PYg

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Das leben genießen und seine Träume verfolgen...und wenn alles was man wollte erreicht ist,dann kann man in Ruhe sterben

Deswegen hab ich noch einen kleinen spruch für dich/sie

"Wir leben nicht um zu sterben sondern,wir sterben weil wir gelebt haben"

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Keine Sorge natürlich nicht,und falls irgendwelche Verschwörungstheoretiker kommen,da kann nichts passieren.😉

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