Vielen Dank,also am besten wohl einen Anwalt aufsuchen.
Ich überlege grade ob ein zweiter Zahnarzt die Sache noch beurteilen könnte anhand der Röntgenbilder,vorausgesetzt der Arzt würde mir diese überlassen was ich mir nicht vorstellen kann.
Vielen Dank,also am besten wohl einen Anwalt aufsuchen.
Ich überlege grade ob ein zweiter Zahnarzt die Sache noch beurteilen könnte anhand der Röntgenbilder,vorausgesetzt der Arzt würde mir diese überlassen was ich mir nicht vorstellen kann.
Genau,bei der Nachuntersuchung wurde das auch nicht erklärt wobei das der Kollege gemacht hat.Der Heil und Kostenplan bezog sich auf ein Provesorium.
Ein neuer soll erstellt werden.
Nur fehlt da jetzt ein Zahn der laut Therapieplanung noch da sein sollte und laut Plan auch ohne Loch etc.war.Es wurden 4 Weisheitszähne entfernt und es handelt sich um den Backenzahn davor der anschließend als Brückenpfeiler dienen sollte.Nun spricht sein Kollege von Implantat setzen für eine Brücke.Da ist grad große Verunsicherung.Mein Menschenverstand sagt mir eigentlich das nicht einfach ein Zahn mehr gezogen werden darf.Ist denn der Heil und Kostenplan bindend?Weil da steht ja genau drauf was mit welchem Zahn passieren soll.
Erstmal danke für die Antwort.Also mit Sedierung meinte ich einen Dämmerschlaf.Und der Heil und Kostenplan wurde für einen Zahnersatz erstellt ja,worauf aber auch dokumentiert ist welche Zähne ersetzt werden sollten.Nun fehlt aber ein Zahn mehr als in der Terapie-Spalte angegeben.Das fiel auch erst Zuhause auf.Ist halt die Frage ob der Plan verbindlich ist auch wenn dieser für den Zahnersatz gilt.