Hey,
lass Dich nicht verrückt machen von den Antworten hier! Ob Du etwas mußt oder nicht entscheidet letztendlich ein Richter! Diese bekannte Abzockfirma arbeitet mit dem von Dir beschriebenen Geschäftsmodell, google gerne mal etwas darüber. Bei der telefonischen Auftragsannahme ist ein Werkvertrag zustande gekommen, da Dein Vertragspartner sich nicht an die gemachten Bedingungen gehalten hat stand es Dir frei von dem Vertrag zurück zutreten! Erbrachte Leistungen, wie Anfahrt, Rüstzeit oder ähnlichem sind dann sein eigenes Risiko. Hättest Du im Gegenzug bezahlt, wäre es einer Anerkennung gleich gekommen und Dein Geld wäre futsch! Sei offensiv! Schreibe Ihnen, dass sie sich weitere Mahnungen sparen können und am besten gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen möchten, damit Ihr beide rechtsicherheit erlangen könnt ;-) Du wirst sehen, diese Firma wird nicht riskieren mit Ihren unlauteren Geschäftsgebaren vor ein Gericht zu ziehen. Viel Erfolg und bleib standhaft! Übrigens sind drei Mahnungen typisch für das beschrieben Verhaltensmuster, man möchte Dich mürbe machen. Handwerkerleistungen sind auch ohne Mahnungen bei Zahlungsverzug des Leistungsempfängers sofort einklagbar, mittels gerichtlichem Mahnverfahren.