Hallo zusammen,
ich bin seit Juli 2010 im Fitnessstudio angemeldet. Den Vertrag habe ich jetzt noch einmal um 12 Monate verlängert.
In der Zeit von Juli 2010 bis heut war ich ca. einen Monat lang krank, habe die Atteste allerdings nicht direkt vorgelegt, sondern erst heute vor zwei Wochen. Diese wurden mir allerdings nicht gewährt (habe heute eine E-Mail bekommen ala "dass vorgelegte Attest können wir rückwirkend nicht berücksichtigen".)
Im Vertrag steht, dass die Zeiten nur an der Vertraglaufszeit drangehängt werden, wenn diese gewährt werden. Ich meine, ich hätte ein Gerichtsurteil gelesen, dass die Zeiten gewährt werden müssen, allerdings finde ich es nicht.
Natürlich habe ich während der Krankheitszeiten nicht trainiert. Und ja, ich hätte die Atteste auch nach Erhalt direkt vorlegen können, selbst Schuld... aber wie seht ihr das? Oder kennt ihr passende Gerichtsurteile? Ist euch selbst sowas passiert?
Zu AGBs kann ich nichts sagen, da ich weder welche gelesen, noch gefunden habe. Auf der Homepage ist auch nichts nachzulesen. Das Fitnessstudio ist "WOF - World of Fitness Aachen".
Vielen Dank schonmal.
Liebe Grüße
Jana