Hallo,

Baurecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Da es sich hier um eine Bausache handelt, ist wohl ein Baurechtler keine falsche Wahl. Ein Verwaltungsrechtler wird sich jedoch auch mit den Grundzügen des Baurechts auskennen.

LG

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Hallo,

der Verkauf von inGame Währung oder Gütern ist strafrechtlich nicht relevant. Die krasseste zu erwartende Folge ist, dass die Gegenstände gelöscht und/oder dein Account gesperrt wird.

LG

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Hallo,

eine Reservierungsvereinbarung ist ein Vertrag und damit auch rechtlich bindend. Das allein verpflichtet jedoch nicht zwangsweise zu einem späteren Kaufvertrag. Im Falle einer Nichterfüllung seitens des Verkäufers kannst du eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wenn du etwa einen Grill für 1.000€ kaufen möchtest, und ihn reservierst, der Verkäufer ihn aber anderweitig abgibt, kannst du den gleichen Grill woanders für 1.200€ kaufen und 200€ Schadensersatz verlangen.

LG

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Hallo,

die Strafe für den Anbau von einer Cannabis Pflanze für den Eigenbedarf dürfte zwischen 1.000 und 5.000 Euro liegen. Die Geldstrafe muss üblicher Weise an einen gemeinnützigen Zweck gespendet werden. Sollte der Handel mit Cannabis nachgewiesen werden, droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Als Wiederholungstäter beim Anbau von Cannabis drohen Strafen von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug.

LG

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Hallo,

eine Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn man eine Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt (§ 223 StGB). Unter einer körperlichen Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das Opfer in seinem Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Als Gesundheitsschädigung wird das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands verstanden. Anhaltspunkt dafür ist meist, ob eine ärztlicher Behandlung notwendig ist.

Beides ist hier nicht der Fall, weshalb eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nicht in Frage kommt.

LG

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Hey,

zunächst einmal musst du dir überhaupt keine Sorgen machen. Es könnte tatsächlich vorkommen, dass ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann ermittelt, ob du diese Bilder vorsätzlich erlangt und gehalten hast. Da du sie aber direkt gelöscht und die Gruppe verlassen hast, kann man hier wohl kaum von Vorsatz sprechen. Erzähl deinen Eltern auf jeden Fall von dem Vorfall und auch, wie du darauf reagiert hast. Erkläre deinen Freunden, die dir diese Bilder gesendet haben, dass du solche Bilder nicht erhalten möchtest.

Rechtliche Konsequenzen wirst du davon nicht erleiden.

LG

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Wenn das Gesetz kommt werden alle Chatplattformen verpflichtet werden eine etwaige Funktion einzugliedern - auch Snapchat. Dabei wird nicht unterschieden, ob ein Nutzer minderjährig ist oder nicht. Das ganze würde jedoch in Form von automatisierten Algorithmen stattfinden, und nicht manuell. Aktuell herrscht jedoch noch große Kritik an diesem Entwurf.

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